EFK: Wohin sind 2 Millionen Franken für die Covid-Plattform verschwunden?

20. März 2023 um 22:01
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Foto: Mat Napo / Unsplash

Die Finanzkontrolle kritisiert eine BAG-Beschaffung scharf: Es gebe potentielle Interessenskonflikte, freihändige Vergaben und unerklärliche Leistungsverbuchungen. Das BAG wehrt sich.

Die Pandemie stellte die offizielle Schweiz vor digitale Herausforderungen: Eine davon war die Informatikinfrastruktur für eine Impfkampagne ungekannten Ausmasses, die Anfang 2021 anlief. Die Impfwilligen, die in der Messe in Zürich oder auf dem Expo-Areal in Bern Schlangen bildeten, mussten zunächst einen Termin buchen können. Die Systeme dafür stürzten mehrfach ab, der Ärger in der Bevölkerung war riesig.
Alles musste schnell gehen.
Darum beschaffte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der dringlichen Lage ein Informatik-Tool für die Impfadministration, was sonst in der Zuständigkeit der Kantone gelegen hätte. Die Software konnte schon Mitte Januar 2021 produktiv eingesetzt werden. Ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zeigt nun aber: Während die Impfkampagne mit dem Verlauf an Fahrt gewann, herrschte bei den Projektzuständigen Hektik.
Ein Werkvertrag des BAG, dotiert mit 800'000 Franken, ging im Dezember 2020 ohne Ausschreibung an das Startup Onedoc und den Partner Soignez-moi. "Die ausserordentliche Dringlichkeit ist bedingt durch einen möglichst frühen Start der Impfkampagne im 2021", hiess es vom BAG damals. Der Anbieter und sein Subunternehmen hätten bereits eine funktionierende Lösung und seien für den Umgang mit besonders schützenswerten Daten zertifiziert. Man habe monatelang pausenlos gearbeitet, um eine Impf-Informatiklösung gleichzeitig mit den Impfstoffen zur Verfügung zu stellen, schrieb das BAG weiter.

Der Nachfolgeauftrag wird deutlich teurer

Das auf Beschaffungen spezialisierte Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) wurde erst beigezogen, nachdem der Lieferant schon festgestanden hatte. Die Beschaffungsspezialisten des BBL wiesen das BAG darauf hin, dass man von den allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes abgewichen sei. Diese sehen vor, dass der Bund die Schutzrechte an den entwickelten Lösungen erhält. Das geistige Eigentum der Covid-Plattform verblieb aber bei den IT-Lieferanten, was nicht nur die Abhängigkeit erhöht, sondern auch bei einem kommerziellen Vertrieb den Bund von Erträgen ausschliesst.
Ein Nachfolgeauftrag über rund 10 Millionen Franken an Onedoc und Technologiepartner Soignez-moi wurde im Sommer 2021 schliesslich mit der folgenden Begründung vergeben: Der Auftragnehmer müsse umfassende Kenntnisse des Programmcodes besitzen. Eine Weitergabe für Wartung, Pflege, Support und Weiterentwicklung sei wegen des Schutzes des geistigen Eigentums nicht möglich. Warum die Anbieter aber den vorgängigen Vertrag überhaupt erhalten hatten, sei nur teilweise nachvollziehbar, so die EFK. Schliesslich habe es auch weitere Anbieter gegeben, die dieselben Voraussetzungen mitgebracht hätten. Inside-it.ch hatte nach der Vergabe 2021 recherchiert. Anbieter Medicosearch erklärte damals, man sei vom BAG gar nicht erst angefragt worden.

Der potentielle Interessenskonflikt im Projekt

Die freihändige Vergabe, die den Nachfolgeauftrag unumgänglich machte, wirft auch Fragen auf, weil von Anfang an ein potentieller Interessenskonflikt bestand. Die Position des "Leiters Digitalisierung Covid-19" beim BAG musste kurzfristig neu besetzt werden. Dazu wurde ein externer IT-Spezialist eingestellt. Dieser war ehemaliger Arbeitskollege des Chefs von Soignez-moi und zudem Geschäftspartner von diesem in einer Drittfirma. Es sei nicht nachvollziehbar, ob dies offengelegt wurde, schreibt die EFK. Auch Massnahmen des BAG seien nicht erkennbar.
Das BAG hält hingegen fest, dass der hauseigene Leiter Digitale Transformation über die Vernetzung mit dem Geschäftsführer von Soignez-moi informiert worden sei.
Die EFK-Prüfenden monieren, dass keine Verhandlungen über die Konditionen geführt wurden. So lagen die Tagessätze mit 1500 bis 2000 Franken sehr hoch. Damit aber nicht genug: Das BAG konnte nicht darlegen, wie der Umfang der bezogenen Leistungen zustande gekommen ist, denn es konnte keine Arbeitsrapporte liefern. Obwohl die Lieferanten vertraglich zur Ablieferung von Arbeitsrapporten verpflichtet sind, wurde dies vom Bundesamt nie angefordert – die Rechnungsprüfung kann also nicht durchgeführt werden. Soignez-moi hat demnach sogar über mehrere Monate Pauschalbeträge über jeweils eine halbe Million Franken verrechnet.

Die "verschwundenen" 1000 Arbeitstage

"Die Rechnungen führen keine Details zu den Anpassungen und Weiterentwicklungen gemäss den Aufträgen. Ebenfalls ist nicht ersichtlich, welche Personen an welchen Aufträgen gearbeitet haben und wie viel Zeit dafür aufgewendet wurde", so die EFK. Es bleibt vieles im Dunkeln, deshalb hat die Finanzkontrolle die Kosten der entwickelten Funktionalitäten analysieren lassen.
Der Befund ist spektakulär: Für das zweite Halbjahr 2021 sind Leistungen im Wert von rund 2 Millionen Franken nicht nachvollziehbar. Sprich: Es wurden Arbeitsstunden verrechnet, denen laut EFK kein Arbeitsresultat zuzuweisen ist. Das mag bei komplexen IT-Projekten zum Teil möglich sein, aber: 2 Millionen Franken wären selbst bei einem Tagesansatz von 2000 Franken 1000 Arbeitstage. Das sind rund 8000 Arbeitsstunden, bei denen die EFK nicht ermitteln kann, was in dieser Zeit geleistet worden ist.
"Es ist zu beachten, dass das gewählte Vorgehen der ausserordentlichen Krisensituation geschuldet war und keine Rückschlüsse auf die üblichen im BAG praktizierten Leistungs- und Rechnungsprüfungsprozesse zulässt", wehrt sich das BAG. Die Leistungen seien umfangreich gewesen und man habe deren Dokumentation einem Wirtschaftsprüfer vorgelegt. Man könne nicht nachvollziehen, wie die EFK auf zu hohe Kosten von 2 Millionen komme. Korrigendum 21. März: "Interessenskonflikt" zum "potentiellen Interessenskonflikt" umgeschrieben.

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