Die Einführung der Schweizer E-ID verzögert sich. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gewichtet gemäss einer Mitteilung zusätzliche Sicherheits- und Datenschutzanforderungen höher als den ursprünglich vorgesehenen Einführungszeitpunkt. Hintergrund seien neue Herausforderungen durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Online-Ausstellungsprozess.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) arbeite derzeit an technischen Anpassungen, um die Sicherheit bei der Ausstellung der E-ID zu erhöhen. Dazu gehören laut Mitteilung Massnahmen gegen das Einschleusen von Schadsoftware sowie eine verbesserte Erkennung von Deepfakes.
Die Arbeiten werden in einer interdepartementalen Arbeitsgruppe konsolidiert, wie es weiter heisst. Aufgrund des zusätzlichen Aufwands verschiebe sich die Einführung der E-ID. Ein neues Datum soll erst kommuniziert werden, wenn die technischen und organisatorischen Arbeiten abgeschlossen sind.
Dezember-Termin obsolet
Ursprünglich war die Einführung der E-ID auf den 1. Dezember 2026 vorgesehen, wie im Rahmen der Umsetzungsarbeiten nach der Volksabstimmung kommuniziert wurde.
Bereits damals hatte der Bund angekündigt, zentrale Kritikpunkte aus dem politischen Diskurs – insbesondere zum Datenschutz und zur staatlichen Kontrolle – stärker zu berücksichtigen.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hatte in einem Bericht auf offene Punkte bei der technischen Umsetzung hingewiesen und sich
"besorgt" über den Reifegrad der Lösung geäussert. Kritisiert wurde unter anderem, dass zentrale Komponenten der Vertrauensinfrastruktur noch im Aufbau seien und wesentliche technische Spezifikationen zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vollständig vorlagen.
Vertrauensinfrastruktur soll 2027 starten
Unabhängig von der verschobenen E-ID-Einführung soll die Vertrauensinfrastruktur voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen. Diese soll es Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Akteuren ermöglichen, elektronische Nachweise auszustellen, etwa einen digitalen Führerausweis. Der Bundesrat plant, Teile des E-ID-Gesetzes zu diesem Zeitpunkt in Kraft zu setzen. Die Infrastruktur werde bereits seit über einem Jahr in einer öffentlichen Testumgebung erprobt.