EU: Datenschutzgesetz entspricht der DSGVO

15. Januar 2024 um 12:38
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Illustration: Erstellt durch inside-it.ch mit Dall-E / GPT-4

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz ist gleichwertig zur Datenschutz-Grundverordnung der EU.

Die EU-Kommission stuft das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) als gleichwertig mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein. Das teilte die Brüsseler Behörde mit. Neben der Schweiz erhielten noch zehn andere Drittstaaten grünes Licht für ihren Datenschutz.
Dazu gehören Andorra, Argentinien, Kanada, die Färöer-Inseln, Guernsey, die Isle of Man, Israel, Jersey, Neuseeland und Uruguay. In all diesen Ländern und Gebieten könnten Daten "weiterhin ungehindert" fliessen, hiess es in Brüssel weiter. Die Überprüfung der Datenschutzregeln in den 11 Ländern und Gebieten habe ausserdem gezeigt, dass es genügend "wirksame Aufsichts- und Rechtsbehelfsmechanismen" gebe.
Bei der Überprüfung der Datenschutzäquivalenz sei man zum Schluss gekommen, dass personenbezogene Daten, die aus der EU in die Schweiz übermittelt würden, "weiterhin angemessenen Datenschutzgarantien unterliegen" schrieb die EU-Kommission in einer Mitteilung.
Für die Schweiz ist diese Äquivalenz-Anerkennung wichtig. Denn ohne sie hätten Schweizer Firmen einen deutlich höheren administrativen Aufwand. Ausserdem könnten Wettbewerbsnachteile entstehen.

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