EU-Gericht bestätigt Milliardenstrafe gegen Google

14. September 2022 um 10:11
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Foto: Europäische Union

Zwar wurde die Strafe leicht gesenkt, aber Google soll wegen Beschränkungen im Android-Markt immer noch 4,125 Milliarden Euro bezahlen.

Das Gericht der EU hat die Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission für Google im Wesentlichen bestätigt. In einigen Punkten wichen die Richter allerdings von der Position der Kommission ab und verringerten die Geldbusse von 4,34 Milliarden auf 4,125 Milliarden Euro, wie das Gericht heute Mittwoch, 14. September mitteilte.
Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden. Das Gericht sah den Vorwurf der Kommission bestätigt, dass Google den Herstellern von Android-Geräten und den Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Beschränkungen auferlegt hat, um die eigene marktbeherrschende Stellung zu stärken.
Google zeigte sich enttäuscht, dass die Entscheidung nicht vollständig aufgehoben wurde. "Android hat nicht weniger, sondern mehr Wahlmöglichkeiten für alle geschaffen. Ausserdem unterstützt Android Tausende erfolgreicher Unternehmen in Europa und auf der ganzen Welt", sagte ein Sprecher.
Android ist das meistbenutzte Smartphone-System und hat einen Marktanteil von rund 80%. Android wird bei Google entwickelt, ist kostenlos für Geräte-Hersteller und kann von ihnen im Prinzip auch abgewandelt werden.
Die Kommission störte sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket des Konzerns aus 11 Apps auf die Geräte bringen mussten. So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche immer auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wolle. Google änderte das Geschäftsmodell 2018 und erlaubt Herstellern nun, einzelne Dienste auch ohne Chrome und die Websuche einzubinden. Ausserdem kritisierte die Brüsseler Behörde die sogenannte Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen konnten. Das Beispiel von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ist, dass vor einigen Jahren Amazon sein abgewandeltes Android-System FireOS auch anderen Herstellern anbieten wollte. Diese seien interessiert gewesen, hätten aber FireOS nicht nutzen können, weil sie danach keine Geräte mit Google-Diensten mehr hätten anbieten können. Auch diese Einschränkung hob Google 2018 auf.
Der dritte Vorwurf der Kommission drehte sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets exklusiv installiert gewesen sei. In diesem Punkt folgte das Gericht der Kommission nicht. Die Kommission habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsächlich behindert werde. Ausserdem hätte Google zu diesem Punkt angehört werden müssen, was nicht geschehen sei. Daher wurde die Geldstrafe gemindert. Seit 2018 bietet Google neue Lizenzverträge für eine nicht-exklusive Verwendung der App.
Es wird nicht das letzte Urteil im Streit zwischen Google und der EU-Kommission sein. 2017 gab es mit dem Vorwurf des unfairen Wettbewerbs bei der Shopping-Suche eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro. Auch hier setzte sich die Kommission vor dem EU-Gericht durch. Das Verfahren landet nun vor dem Europäischen Gerichtshof. 2019 kamen 1,49 Milliarden Euro hinzu, weil Google aus Sicht der Kommission bei der Suchmaschinen-Werbung im Dienst "AdSense for Search" andere Anbieter unzulässigerweise behindert hatte. Google wehrte sich auch gegen diesen Beschluss: Die Verhandlung vor dem EU-Gericht wird in einigen Monaten stattfinden. Update 14.50 Uhr: Der Artikel wurde um die Stellungnahme von Google und weitere Passagen ergänzt.

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