Das Gericht der EU hat die Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission für Google im Wesentlichen bestätigt. In einigen Punkten wichen die Richter allerdings von der Position der Kommission ab und verringerten die Geldbusse von 4,34 Milliarden auf 4,125 Milliarden Euro, wie das Gericht heute Mittwoch, 14. September mitteilte.
Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden. Das Gericht sah den Vorwurf der Kommission bestätigt, dass Google den Herstellern von Android-Geräten und den Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Beschränkungen auferlegt hat, um die eigene marktbeherrschende Stellung zu stärken.
Google zeigte sich enttäuscht, dass die Entscheidung nicht
vollständig aufgehoben wurde. "Android hat nicht weniger, sondern
mehr Wahlmöglichkeiten für alle geschaffen. Ausserdem unterstützt
Android Tausende erfolgreicher Unternehmen in Europa und auf der
ganzen Welt", sagte ein Sprecher.
Android ist das meistbenutzte Smartphone-System und hat einen Marktanteil von rund 80%. Android wird bei Google entwickelt, ist kostenlos für Geräte-Hersteller und kann von ihnen im Prinzip auch abgewandelt werden.
Die Kommission störte sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein
komplettes Paket des Konzerns aus 11 Apps auf die Geräte bringen
mussten. So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die
Google-Suche immer auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum
Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wolle. Google änderte das Geschäftsmodell 2018 und erlaubt Herstellern
nun, einzelne Dienste auch ohne Chrome und die Websuche
einzubinden.
Ausserdem kritisierte die Brüsseler Behörde die sogenannte
Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten
mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit
abgewandelten Android-Versionen verkaufen konnten.
Das Beispiel von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ist,
dass vor einigen Jahren Amazon sein abgewandeltes Android-System
FireOS auch anderen Herstellern anbieten wollte. Diese seien
interessiert gewesen, hätten aber FireOS nicht nutzen können, weil
sie danach keine Geräte mit Google-Diensten mehr hätten anbieten
können. Auch diese Einschränkung hob Google 2018 auf.
Der dritte Vorwurf der Kommission drehte sich darum, dass Google
die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern
teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets exklusiv installiert
gewesen sei.
In diesem Punkt folgte das Gericht der Kommission nicht. Die
Kommission habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber
dadurch tatsächlich behindert werde. Ausserdem hätte Google zu
diesem Punkt angehört werden müssen, was nicht geschehen sei. Daher
wurde die Geldstrafe gemindert. Seit 2018 bietet Google neue
Lizenzverträge für eine nicht-exklusive Verwendung der App.
Es wird nicht das letzte Urteil im Streit zwischen Google und der
EU-Kommission sein. 2017 gab es mit dem Vorwurf des unfairen
Wettbewerbs bei der Shopping-Suche eine Strafe von 2,4 Milliarden
Euro. Auch hier setzte sich die Kommission vor dem EU-Gericht
durch. Das Verfahren landet nun vor dem Europäischen Gerichtshof.
2019 kamen 1,49 Milliarden Euro hinzu, weil Google aus Sicht der
Kommission bei der Suchmaschinen-Werbung im Dienst "AdSense for
Search" andere Anbieter unzulässigerweise behindert hatte. Google
wehrte sich auch gegen diesen Beschluss: Die Verhandlung vor dem
EU-Gericht wird in einigen Monaten stattfinden.
Update 14.50 Uhr: Der Artikel wurde um die Stellungnahme von Google und weitere Passagen ergänzt.