Die EU-Kommission glaubt, dass der Internet-Konzern Meta mit seinem Modell "Pay for Privacy" gegen den Digital Markets Act (DMA) verstösst, der seit März in Kraft ist. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde ist es nicht mit dem neuen EU-Recht vereinbar, dass sich Nutzerinnen und Nutzer von Facebook und Instagram zwischen einer monatlichen Gebühr für eine werbefreie Version und einer kostenfreien Version mit personalisierter Werbung entscheiden müssen.
Das Modell des Mutterkonzerns Meta erlaube nicht, sich für einen Dienst zu entscheiden, der weniger persönliche Daten verwende, ansonsten aber gleichwertig sei, teilte die Brüsseler Behörde nach einer ersten Untersuchung mit. Ausserdem erlaube das Modell den Nutzern nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.
Die Kommission betonte, dass ihre Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien. Meta hat nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakte einzusehen und schriftlich darauf zu antworten.
Die Kommission will die Verfahren bis im kommenden März abschliessen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10% des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20% möglich.
Der DMA soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, dass manche Plattformbetreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.
Der DMA soll dies insbesondere mit restriktiven Auflagen für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.