Das Bezirksgericht Winterthur hat einen früheren Verkaufsleiter von Microsoft Schweiz wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Er soll den Softwarekonzern um rund 1,5 Millionen Franken geprellt haben.
Das Gericht hielt es gemäss seinem Urteil für erwiesen, dass der in der Region Winterthur wohnhafte 65-jährige Schweizer Microsoft durch ein von ihm gesteuertes Konstrukt mit mehreren Firmen
finanziell geschadet habe. Das Gericht verurteilte ihn wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie wegen mehrfacher Urkundenfälschung.
Die Freiheitsstrafe wird im Umfang von 24 Monaten zur Bewährung mit einer Probezeit von zwei Jahren ausgesetzt. Die verbleibenden 6 Monate gelten durch die rund einjährige Untersuchungshaft als erstanden. Der Verurteilte muss also nicht ins Gefängnis, sofern er während der Probezeit keine neuen Delikte begeht.
Verfahrensdauer überzogen
Laut dem vorsitzenden Richter wurde die Strafe um rund ein Drittel reduziert, weil das Verfahren mit rund 10 Jahren "deutlich zu lange" gedauert hat. Einzelne Vorwürfe waren damit bereits verjährt.
Zusammen mit dem Hauptbeschuldigten stand auch ein 52-jähriger Schweizer vor Gericht, der als Strohmann an den Delikten beteiligt gewesen sein soll. Er wurde wegen Gehilfenschaft zu mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch er muss nur dann ins Gefängnis, wenn er sich innert der Probezeit von 2 Jahren etwas zuschulden kommen lässt.
Hohe Geldforderungen von Microsoft
Gemäss den Urteilen schulden die beiden Geschäftspartner Microsoft jetzt gemeinsam rund 1,5 Millionen Franken. Hinzu kommt eine Prozessentschädigung in der Höhe von 111'000 Franken. Die Forderung dürfte durch beschlagnahmte Konten gedeckt werden.
Microsoft könnte aber noch weitere Forderungen auf dem zivilrechtlichen Weg stellen. Gemäss Anklageschrift soll sich der Schaden auf über 4 Millionen Franken belaufen haben.
Die zuständige Staatsanwältin forderte in der Verhandlung in erster Linie eine Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs, beziehungsweise wegen Gehilfenschaft dazu. Die Verteidiger der beiden Beschuldigten forderten Freisprüche. Das Gericht sah den Tatbestand des gewerbsmässigen Betrugs als nicht erfüllt an.
Der umfangreiche Fall von Wirtschaftskriminalität beschäftige die Zürcher Justiz während Jahren. Microsoft schöpfte 2012 Verdacht und entliess den Verkaufsleiter. Im Frühling 2013 kam es zu Hausdurchsuchungen und danach zu umfangreichen Ermittlungen.
Die Urteile gegen den früheren Verkaufsleiter und seinen Mittäter sind noch nicht rechtskräftig. Sie können ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.
Update 21.06.: Der Artikel wurde um weitere Details zum Verfahren ergänzt. Der Text nach dem ersten Zwischentitel wurde hinzugefügt.