Ex-Microsoft-Verkaufsleiter zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

20. Juni 2023 um 15:49
letzte Aktualisierung: 22. Juni 2023 um 13:48
  • politik & wirtschaft
  • microsoft
  • justiz
  • reseller
image
Bezirksgericht Winterthur. Foto: Gerichte Zürich

Ins Gefängnis muss der Mann aber nicht, weil ein Teil seiner Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde und er bereits knapp ein Jahr in Untersuchungshaft sass.

Das Bezirksgericht Winterthur hat einen früheren Verkaufsleiter von Micro­soft Schweiz wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer Freiheits­strafe von 30 Monaten verurteilt. Er soll den Softwarekonzern um rund 1,5 Millionen Franken geprellt haben.
Das Gericht hielt es gemäss seinem Urteil für erwiesen, dass der in der Region Winterthur wohnhafte 65-jährige Schweizer Microsoft durch ein von ihm gesteuertes Konstrukt mit mehreren Firmen finanziell geschadet habe. Das Gericht verurteilte ihn wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäfts­besorgung sowie wegen mehrfacher Urkundenfälschung.
Die Freiheitsstrafe wird im Umfang von 24 Monaten zur Bewährung mit einer Probezeit von zwei Jahren ausgesetzt. Die verbleibenden 6 Monate gelten durch die rund einjährige Untersuchungshaft als erstanden. Der Verurteilte muss also nicht ins Gefängnis, sofern er während der Probezeit keine neuen Delikte begeht.

Verfahrensdauer überzogen

Laut dem vorsitzenden Richter wurde die Strafe um rund ein Drittel reduziert, weil das Verfahren mit rund 10 Jahren "deutlich zu lange" gedauert hat. Einzelne Vorwürfe waren damit bereits verjährt.
Zusammen mit dem Hauptbeschuldigten stand auch ein 52-jähriger Schweizer vor Gericht, der als Strohmann an den Delikten beteiligt gewesen sein soll. Er wurde wegen Gehilfenschaft zu mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch er muss nur dann ins Gefängnis, wenn er sich innert der Probezeit von 2 Jahren etwas zuschulden kommen lässt.

Hohe Geldforderungen von Microsoft

Gemäss den Urteilen schulden die beiden Geschäftspartner Microsoft jetzt gemeinsam rund 1,5 Millionen Franken. Hinzu kommt eine Prozess­ent­schä­digung in der Höhe von 111'000 Franken. Die Forderung dürfte durch beschlagnahmte Konten gedeckt werden.
Microsoft könnte aber noch weitere Forderungen auf dem zivilrechtlichen Weg stellen. Gemäss Anklageschrift soll sich der Schaden auf über 4 Millionen Franken belaufen haben.
Die zuständige Staatsanwältin forderte in der Verhandlung in erster Linie eine Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs, beziehungsweise wegen Gehilfenschaft dazu. Die Verteidiger der beiden Beschuldigten forderten Freisprüche. Das Gericht sah den Tatbestand des gewerbsmässigen Betrugs als nicht erfüllt an.
Der umfangreiche Fall von Wirtschaftskriminalität beschäftige die Zürcher Justiz während Jahren. Microsoft schöpfte 2012 Verdacht und entliess den Verkaufsleiter. Im Frühling 2013 kam es zu Hausdurchsuchungen und danach zu umfangreichen Ermittlungen.
Die Urteile gegen den früheren Verkaufsleiter und seinen Mittäter sind noch nicht rechtskräftig. Sie können ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.
Update 21.06.: Der Artikel wurde um weitere Details zum Verfahren ergänzt. Der Text nach dem ersten Zwischentitel wurde hinzugefügt.

Loading

Mehr zum Thema

image

Zürcher Finanzkontrolle untersucht die Juris-X-Probleme

Die Finanzkontrolle des Kantons soll prüfen, was bei der problembehafteten Beschaffung einer neuen Software für den Justizvollzug schief gelaufen ist.

publiziert am 3.10.2024
image

EU will von Online-Plattformen mehr Infos

Youtube und Snapchat sollen der EU-Kommission erklären, wie genau ihre Algorithmen funktionieren, die den Nutzern bestimmte Inhalte vorschlagen.

publiziert am 3.10.2024
image

Winterthur stockt seine IT-Stellen auf

Mit dem Budget 2025 sieht der Stadtrat einen grösseren Ausbau bei den Informatikdiensten vor. Auch diverse Digitalprojekte schlagen bei den Ausgaben zu Buche.

publiziert am 2.10.2024
image

Zug beschafft Fachkräfte für die digitale Transformation

Für die Umsetzung der Digitalstrategie holt sich das kantonale Amt für Informatik externe Hilfe. Insgesamt werden Rahmenverträge für rund 5,4 Millionen Franken abgeschlossen.

publiziert am 30.9.2024