

Faxen verboten! Wird die Bundesverwaltung nun digitalisiert?
17. März 2023 um 10:19Zumindest wurde die gesetzliche Grundlage dafür in der Schlussabstimmung von beiden Räten gutgeheissen.
Etwas mehr als ein Jahr dauerte der politische Hickhack um das etwas sperrig klingende "Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben" oder kurz: Embag.
Dieses wurde am 4. März 2022 vom Bundesrat aufgegleist und seitdem wie in einem Ping-Pong-Match mehrmals zwischen Ständerat und Nationalrat hin- und hergespielt. Nachdem die Räte vor ein paar Tagen die letzten Differenzen bereinigt haben, wurde das Gesetz am gestrigen 16. März 2023 in der Schlussabstimmung von beiden Kammern jeweils mit einer überwältigenden Mehrheit gutgeheissen und damit final beschlossen.
Im Kern gehts beim Embag darum, für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung zu sorgen. Diese soll ihre Daten primär digital übertragen und nicht mehr faxen. Die Vorlage ist ein wesentliches Element der vom Bund und Kantonen getragenen "Digitalen Verwaltung Schweiz" (DVS). Teil des Antrags des Bundesrats ist auch eine Anschubfinanzierung in den Jahren 2024 bis 2027. Laut früheren Aussagen von Finanzminister Ueli Maurer geht es dabei um rund 200 Millionen Franken.
Kantone dürfen fröhlich weiterfaxen
Nun gilt der Grundsatz "Digital first" in der Bundesverwaltung. Anders als ursprünglich geplant strichen National- und Ständerat in ihrem Ping-Pong-Spiel die Idee, Verwaltungseinheiten der Kantone ins Gesetz einzubeziehen. Diese wehrten sich erfolgreich dagegen und dürfen nun weiterfaxen.
Dass es nun zumindest in der Bundesverwaltung eine gesetzliche Grundlage für digitalisierte Prozesse gibt, bedeutet nicht, dass diese ab nächster Woche umgesetzt werden. Aber es ist immerhin ein Anfang.
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