Gegenwind für Predictive Policing in St. Gallen

7. Juni 2023 um 14:40
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Foto: Kantonspolizei St. Gallen

Das überarbeitete St. Galler Polizeigesetz sorgt für Kritik. Empfehlungen zum Datenschutz wurden in der Vorlage schlicht ignoriert.

Der St. Galler Kantonsrat wird in der Junisession das überarbeitete Polizeigesetz beraten. Es geht darin um heikle Themen wie das umstrittene Predictive Policing und um Datenbanken mit Informationen über potenziell gefährliche Personen. Die vorberatende Kommission beantragt die Rückweisung der Vorlage.
Mit einer ganzen Reihe von Anpassungen will die St. Galler Regierung die Kompetenzen der Polizei ausbauen. Sie soll "präventiv die Sicherheit erhöhen können", hiess es bei der Präsentation der Nachträge zum Polizeigesetz.
Im Zentrum der Vorlage stehen die Grundlagen "für ein professionelles Bedrohungs- und Risikomanagement". Der Informationsaustausch zwischen der Polizei und anderen Behörden soll vereinfacht werden. Bei Predictive Policing handelt es sich um eine auf Machine Learning basierende Software, welche die Wahrscheinlichkeit möglicher krimineller Handlungen abschätzen soll.
So soll das Programm etwa prognostizieren können, in welchen Quartieren bald Einbrüche zu erwarten sind. Beim personenbezogenen Predictive Policing kann zudem mit Hilfe der Software eine Datenbank potenzieller Gefährderinnen und Gefährder aufgebaut werden. Als Grundlage dafür würden dann Personenprofile dienen, die der Polizei vorliegen.
Konkret bedeute dies, dass Daten von Personen in eine Datenbank aufgenommen werden, "obwohl sie nie strafbar werden und nie eine Gefährdung verwirklicht haben", schreibt die Fachstelle für Datenschutz in ihrer Stellungnahme zur Vorlage. Die Stelle schlug verschiedene Anpassungen vor. So müsse im Gesetz geregelt werden, wie lange jemand in einer "Gefährderdatenbank" geführt werde.

Einwände nicht berücksichtigt

Dieser Hinweis der Datenschutzbehörde wurde genauso wie andere Einwände in der Vorlage nicht berücksichtigt. Die Fachstelle schrieb danach, ihr sei nicht bekannt, ob die von ihr genannten Kritikpunkte je geprüft worden und aus welchen Gründen sie nicht in die Vorlage eingeflossen seien.
In der Vernehmlassung gab es von den Parteien neben einer breiten Zustimmung zu zahlreichen Änderungen auch Kritik zu einzelnen Punkten. Die SVP schrieb, die Grenze zwischen Prävention und Überwachungsstaat sei fliessend und verschiebe sich "in den letzten Jahren nur in eine Richtung".
Die Fraktion nahm auch Stellung zu den Bestimmungen, die den Umgang mit Gefährdern regeln sollen. Es müssten klare Kontrollmechanismen ins Gesetz aufgenommen werden. Dazu gehöre beispielsweise ein Informationsrecht für die Betroffenen. Die SP argumentierte, die Rechtsstellung der gefährdenden Personen hätte weitergedacht werden sollen, die Fraktion werde die Vorlage in dieser Form ablehnen.

Erfahrungen aus anderen Kantonen

Die Kritik an der Software ist nicht neu. So hiess es vor einigen Jahren, Precobs sei eine erste Applikation und basiere auf minimalistischer KI, nutze primär Mustererkennung, was nicht wirklich einer künstlichen Intelligenz bedürfe. Richtige KI sei bei der Schweizer Polizei noch nirgendwo angekommen. Doch der Reihe nach.
Für die Polizei Basel-Landschaft sei die Technologie anfänglich von grossem Nutzen gewesen. Doch inzwischen seien die Anforderungen der Kriminalanalyse stark gestiegen. "Precobs kann diesen Anforderungen aus unserer Sicht aktuell nicht mehr gerecht werden, deshalb arbeiten wir seit rund 1,5 Jahren nicht mehr mit der Software", sagte Pressesprecher Adrian Gaugler damals.

Vorlage nochmals überarbeiten

Das überarbeitete Polizeigesetz in St. Gallen soll nun nächste Woche erneut beraten werden. Die Diskussion könnte allerdings auch sehr kurz ausfallen: Die vorberatende Kommission stellte nämlich am 3. Mai den Antrag, die Vorlage sei zurückzuweisen, verbunden mit dem Auftrag an die Regierung, die beiden Nachträge zu überarbeiten.
Grundsätzlich hält die Kommission fest, beim nächsten Entwurf sei "allgemein auf eine höhere Bestimmtheit der Normen zu achten". Verlangt werden verschiedene Präzisierungen, die im Antrag einzeln festgehalten werden.
So brauche es zwar einen rechtlichen Rahmen für das Bedrohungs- und Risikomanagement, heisst es etwa. Gleichzeitig müsse aber detaillierter umschrieben werden, welche Gefährdungen im Fokus stünden, welche Massnahmen wann ergriffen würden und wie sich die Rechtsstellung betroffener Personen gestalte.
Die Kommission verlangt, dass für ein personenbezogenes Bedrohungsmanagement nur "standardisierte Gefährlichkeitsprognosen" zum Einsatz kommen könnten, sofern ihr Nutzen regelmässig evaluiert werde. Auf den Einsatz "nicht regelbasierter Algorithmen sei vorläufig zu verzichten".

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