GMX erringt Gerichtserfolg gegen Google

25. August 2025 um 09:48
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Illustration: Maxence Pira / Unsplash

Auf Antrag von 1&1 untersagt das Landgericht Mainz Google, den eigenen Mailservice Gmail bei der Einrichtung von Android-Smartphones zu bevorzugen.

Das deutsche Unternehmen 1&1, welches die Webservices GMX und web.de anbietet, hat einen Teilerfolg gegen Google errungen. Ein Urteil des Landgerichts Mainz untersagt es dem US-Konzern, bei der Einrichtung eines Android-Smartphones seinen Dienst Gmail zu bevorzugen.
1&1 stützte sich in seiner Klage auf das EU-Gesetz Digital Markets Act, das seit März 2024 in Kraft ist. Das Unternehmen kritisierte in der Klage vom Oktober 2024, dass die Mailadressen von Google-Konkurrenten zur Android-Einrichtung nicht oder nur umständlich genutzt werden können.

Unterschiedliche E-Mail-Adressen gleichberechtigt

Google reagierte nach Einreichung der Klage: Seit März 2025 ist es auch erlaubt, eine Telefonnummer bei der Anmeldung eines Google-Kontos anzugeben. Laut Gericht wurde dabei aber automatisch eine Gmail-Adresse generiert. Auch das sei nur zulässig, wenn sichergestellt werde, dass "bei Verwendung der Telefonnummer die im Hintergrund automatisch vergebene Gmail-Adresse für die Nutzenden weder sichtbar noch nutzbar sei".
Gemäss Urteil müssen beim Einrichten eines Kontos E-Mail-Adressen anderer Anbieter gleichberechtigt erstellt werden können. Gleiches gelte auch bei Einrichtungsvorgängen im App-Store Google Play, bei Youtube und dem Browser Chrome.
Teile der Klage von 1&1 wies das Landgericht Mainz allerdings ab, weswegen das Unternehmen drei Viertel der Verfahrenskosten tragen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Google hat bereits Rechtsmittel eingelegt.

Kläger erfreut, Google kritisiert

Trotzdem zeigte sich 1&1 gegenüber der Nachrichtenagentur 'DPA' erfreut. "Nun ist zu hoffen, dass Google die richtigen Schlüsse zieht und die Vorgaben umsetzt, zum Beispiel durch einen Choice-Screen, der Nutzenden direkt bei der Anmeldung die Einrichtung neuer E-Mail-Adressen unterschiedlichster Anbieter ermöglicht", sagte ein Anwalt der beauftragten Kanzlei.
"Dies ist ein gutes Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher", erklärte Michael Hagenau, Geschäftsführer von GMX und Web.de. Nutzer und Nutzerinnen "können sich künftig bewusst gegen Gmail und für einen europäischen Anbieter mit Datenspeicherung in einem europäischen Rechenzentrum und strengem Datenschutz entscheiden". Das sei "ein spürbares Signal für digitale Souveränität". Der DMA zeige damit Wirkung.
Google wertete es gegenüber 'DPA' positiv, dass die meisten Klagepunkte abgelehnt worden seien. "Dennoch sind wir besorgt, dass die Entscheidung das Bestreben des DMA zu einer Harmonisierung der Regeln untergräbt", hiess es vom Konzern.

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