In der EU soll ein "Recht auf Reparatur" kommen

5. Februar 2024 um 10:45
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Illustration erstellt durch Inside IT mit Midjourney

Smartphones und auch viele Haushaltsgeräte sollen per Gesetz reparaturfähig werden. Darauf haben sich das Europaparlament und die EU-Staaten geeinigt.

Vom Smartphone bis zum Staubsauger: Konsumentinnen und Konsumenten sollen in der EU defekte Produkte künftig einfacher reparieren lassen können. Die EU-Kommission hatte vor knapp einem Jahr einen entsprechenden Vorschlag angenommen. Nun rückt das neue Gesetz einen grossen Schritt näher: Die Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich geeinigt.
In der EU soll es demnach einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weisser Ware und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones geben. Unter "weisse Ware" fallen vor allem Haushaltsgeräte, von der Waschmaschine über Kühlschränke und Geschirrspüler bis zu Küchenmaschinen aller Art.
Künftig werde es einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen, verspricht die EU. "Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben", sagte René Repasi, einer der Vertreter Deutschlands im Europaparlament. 35 Millionen Tonnen Müll produzierten die europäischen Bürgerinnen und Bürger im Jahr, weil Produkte nicht repariert, sondern durch Neuware ersetzt würden.
Die neuen Vorgaben gelten aber nicht für alle Produkte. So sind den Angaben zufolge manche Waren wie Kopfhörer und Möbel ausgenommen. Ein genauer Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändler veröffentlicht. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. Dies dürfte aber reine Formsache sein.

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