IV-Informatikprojekt stark verzögert, stark verteuert

16. Januar 2025 um 12:22
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Foto: IV-Stelle Kanton Bern / Linkedin

Bei der Einführung einer neuen gemeinsamen Informatiklösung für die IV-Stellen von sieben Kantonen lief laut einem Bericht einiges schief.

Seit dem Jahr 1999 benützen die IV-Stellen der Kantone Aargau, Bern, Baselland, Basel-Stadt, Appenzell Ausserrhoden, Luzern und Solothurn die Software OSIV (Open System Invalidenversicherung), wie der 'Nebelspalter' berichtet (Paywall). Seit 2015 ist ein vom Bund bewilligtes Projekt zur Entwicklung der Nachfolgelösung OSIVnet im Gang. Die Kosten werden vom IV-Fonds getragen.
Laut dem Bericht funktioniert diese Nachfolgelösung aber heute, zehn Jahre später, erst in Basel-Stadt, Baselland und Solothurn. Zudem habe das ursprüngliche Budget von 10 Millionen Franken um 26 Millionen Franken erhöht werden müssen.

BSV bestätigt

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Probleme gegenüber dem 'Nebelspalter' bestätigt. "Aus Sicht des BSV sind die unterschätzte Komplexität des Projektes, eine zu lang andauernde Projektlaufzeit sowie eine verbesserungsfähige Projektsteuerung und -führung ursächlich für die herausfordernde Abwicklung des Projektes", schrieb die IV-Aufsichtsbehörde. Zuerst habe sich gezeigt, dass man das Budget aufgrund der unterschätzten Komplexität auf 21 Millionen Franken erhöhen musste. 2021 hätten die OSIV-IV-Stellen beim BSV weitere zusätzliche Mittel von knapp 15 Millionen Franken beantragt. Diese habe man schliesslich "unter gewissen Auflagen" bewilligt.
Der 'Nebelspalter' hat auch die sieben beteiligten Kantone angefragt und eine Antwort vom OSIV-Pool erhalten, der die Fachanwendung für die angeschlossenen IV-Stellen entwickelt. Das Projekt OSIVnet habe aufgrund von "Herausforderungen, die es zu lösen galt, länger gedauert, als zu Beginn vorgesehen", wird im Bericht aus dieser Antwort zitiert. Zu Beginn des Projekts seien zudem "der Kostenrahmen und die Komplexität unterschätzt" worden. Der OSIV-Pool betont allerdings, dass die Produktivität und Funktionsfähigkeit der betroffenen IV-Stellen zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt gewesen sei.

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