Keine Kartellverfahren gegen SAP

31. Juli 2026 um 10:34
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Foto: Bundeskartellamt

Das deutsche Bundeskartellamt hat Vorermittlungen zu dem Vorwurf abgeschlossen, dass SAP den Wettbewerbern den Zugang zu Daten aus seinen ERP-Systemen erschwert.

Das deutsche Bundeskartellamt wird derzeit kein Missbrauchsverfahren gegen den ERP-Konzern SAP eröffnen. Die Behörde habe nach Beschwerden einzelner Softwarefirmen ihre Prüfung abgeschlossen. Demnach hätten sich die Vorwürfe bislang nicht erhärtet, teilt das Amt mit. SAP begrüsste den Entscheid in einer eigenen Mitteilung.
Anlass der Vorermittlungen sei gewesen, dass unter anderem die Softwarefirma Celonis sich über SAPs Geschäftspraktiken beschwert hatte. Der Konzern erschwere kommerziell oder technisch den Zugang zu Daten aus seinen ERP-Systemen für Kundinnen und Kunden sowie Drittanbieter. Dadurch begünstige SAP eigene Angebote, insbesondere im Bereich Process Mining, lautete der Vorwurf.
Hierzu hat das Bundeskartellamt eigenen Angaben zufolge bei SAP selbst, Kundinnen und Kunden sowie weiteren Marktteilnehmern ermittelt. Diese Ermittlungen hätten ergeben, dass die Extraktion grosser Datenmengen technisch anspruchsvoll sei. Jedoch würden derzeit mehrere praktikable und zulässige Möglichkeiten bestehen, Daten aus SAP-Systemen auszulesen. Auch die im Frühjahr veröffentlichte SAP API Policy führe nach heutigem Erkenntnisstand nicht dazu, dass bislang zulässige Formen der Datenextraktion entfallen. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, kündigte an, die Entwicklung in diesem dynamischen Markt weiterhin aufmerksam beobachten zu wollen.

Kein Verfahren wegen Signavio

Für den zusätzlichen Vorwurf einer Wettbewerbsbehinderung durch SAP wegen der kostenlosen Abgabe seiner Process-Mining-Software Signavio findet das Bundeskartellamt ebenfalls keine ausreichenden Anhaltspunkte. Wie es mitteilt, hätten Ermittlungen ergeben, dass SAP unterschiedliche Lizenzmodelle anbiete, darunter auch Varianten ohne Signavio zu einem niedrigeren Preis.
Jedoch würden sich die Anforderungen und Möglichkeiten beim Zugang zu und der Nutzung von Daten ebenso dynamisch weiterentwickeln wie die Geschäfts- und Konditionenmodelle der Softwareanbieter, schreibt das Amt. Daher würden auch diese Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgt.

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