KIS-Kontroverse auch in der Westschweiz

15. November 2024 um 09:51
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Das Hauptquartier von Epic in Verona, Wisconsin. Foto: PD

Bevorteilen Schweizer Spitäler bei ihren Ausschreibungen für ein neues Klinikinformations-System den US-Anbieter Epic? Die Frage wird auch in der Romandie akut.

Das Thema ist röstigraben-übergreifend: Mehrere grosse Spitäler suchen momentan ein neues Klinikinformationssystem, mehrere liebäugeln dabei mit dem US-Anbieter Epic – und mehrfach befürchten Konkurrenten, dass sie im ganzen Prozess benachteiligt werden.
Beim Universitätsspital Zürich meldeten sich dieser Tage 104 Kantonsrätinnen und Kantonsräte: Sie verlangen vom Regierungsrat Antworten zum Beschaffungsvorgang, wünschen Informationen über eine mögliche Bevorzugung und wollen wissen, ob es nicht auch ein lokaler Anbieter tun würde.
Beim Lausanner Unispital CHUV ist die Sache jetzt sogar vor Gericht. Auch dort hatte die Spitalleitung im September die Beschaffung einer grundlegend neuen IT-Plattform ausgeschrieben, gemeinsam mit der Fédération des Hôpitaux Vaudois Informatique. In der Folge meldete sich jedoch der Genfer Softwarekonzern Kheops Technologies und warf dem CHUV vor, die Anforderungen exakt so aufgesetzt zu haben, dass sie auf einen Anbieter passt: Epic Systemsaus den USA.
So verlangt das CHUV beispielsweise, dass das neue KIS nach Emram Stage 7 zertifiziert ist. Doch weltweit gibt es nur zwei IT-Unternehmen, die Spitäler auf dem Weg zur Zertifizierung nach Emram 7 begleitet haben. Der eine ist nicht aktiv in Europa. Der andere ist Epic.

Es eilt! — Mais non

In der Folge musste das CHUV den Beschaffungsprozess Mitte Oktober unterbrechen, wie 'Le Temps' damals berichtete. Das Waadtländer Kantonsgericht unterstützt nun die Blockade: Es bestätigte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs von Kheops. Damit ist der Vorgang nun blockiert.
Die Spitalleitung hatte offenbar argumentiert, dass die angestrebte Erneuerung bis zum Jahr 2027 durch solch einen Beschaffungs-Stopp bedroht wäre. Das Kantonsgericht befand nun aber, dass sich das CHUV nicht auf eine Notsituation berufen könne. Der Spitalleitung sei es seit 2021 bekannt gewesen, dass die Erneuerung angepackt werden müsse – trotzdem habe sie bis zur Ausschreibung drei Jahre verstreichen lassen. Obendrein habe das Spital schlicht nicht berücksichtigt, dass in solchen Fällen mit Rekursen gerechnet werden muss. Kurz: Die Notlage sei hausgemacht.
Man habe diesen Entscheid erwartet, teilte das CHUV der Zeitung '24 heures' mit. Das Rechtsteam analysiere nun das Urteil: "Eine Entscheidung über die Fortsetzung des Verfahrens ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gefallen."
Dieser Artikel erschien zuerst auf Medinside.ch.

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