Mistral AI chattet mit der Freiburger Bevölkerung

13. März 2026 um 12:02
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Foto: Alin Andersen / Unsplash

Der Kanton macht die Inhalte der Website und der Datenbank der Freiburger Gesetzgebung via Chatbot zugänglich. Die Technologie stammt vom französischen Anbieter Mistral AI.

Der Kanton Freiburg führt auf seiner Website einen KI-Chatbot ein. Das digitale Hilfsmittel ermögliche es der Bevölkerung, Informationen auf dem Portal des Kantons sowie in der Datenbank der Freiburger Gesetzgebung einfacher und schneller zu finden, teilt der Kanton mit. Parallel sei auch die Website der Kantonsverwaltung modernisiert worden.
Der Chatbot sei mit dem Ziel entwickelt worden, Verwaltungsinhalte verständlicher zu machen, erklärt der Kanton. Zudem soll das Tool die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden des Staates Freiburg reduzieren, die für die Beantwortung von Bevölkerungsanfragen zuständig sind. Um die Richtigkeit der Informationen prüfen zu können, werden alle Antworten systematisch mit Links zu den offiziellen Quellen versehen. Die Bürgerinnen und Bürger könnten ausserdem Kommentare direkt über die Benutzeroberfläche übermitteln und so zur Verbesserung des Dienstes beitragen.
Die Freiburger Entwicklerfirma Liip zeichnete dem Kanton zufolge für die Realisierung des Chatbots verantwortlich. Die Programmiererinnen und Programmierer setzten die Technologie des französischen Unternehmens Mistral AI ein, die in der Infrastruktur des Genfer IT-Dienstleisters Infomaniak gehostet werde, heisst es. Die Kosten für die Produktentwicklung hätten sich auf 62'000 Franken belaufen.
Für die Zukunft sei geplant, den Chatbot einerseits inhaltlich und andererseits technisch weiterzuentwickeln, führt der Kanton aus. So werde der Umfang schrittweise auf andere kantonale Institutionen, die dies wünschen, beispielsweise Gemeinden, ausgeweitet. Für die technische Optimierung werden die Anfragen der Bevölkerung anonymisiert gespeichert. Der Kanton betont, dass keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben würden und die Datenverarbeitung gemäss den Bestimmungen der Schweizer Datenschutzgesetzgebung geschehe.

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