Digitalisierung im Schweizer Justizwesen: Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien sollen künftig über eine sichere Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können. Der Aufbau der neuen nationalen Kommunikationsplattform kostet laut Bundesrat rund 28 Millionen Franken.
Das neue digitale Angebot will der Bund mit den Kantonen gemeinsam aufbauen und finanzieren. Vorgesehen ist, dass sich der Bund daran mit 25 Prozent beteiligt, wie der Bundesrat in der am heutigen 15. Februar verabschiedeten Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) festhielt. Den laufenden Betrieb und die Weiterentwicklung für jährlich rund 7,4 Millionen Franken will die Landesregierung später über Gebühren finanzieren.
Der Bundesrat will die Kantone nicht zu einer Teilnahme an dem Projekt zwingen. Diese hätten die Möglichkeit, auch eigene Plattformen aufzubauen und zu betreiben, schreibt er. Das BEKJ regelt für diesen Fall technische Minimalstandards, damit alle Plattformen kompatibel bleiben. Die zentrale Plattform ist nur für Justizverfahren gedacht. Für Verwaltungsverfahren vor Bundesbehörden müsste eine eigene Plattform entwickelt werden.
Wegen des raschen technologischen Wandels will der Bundesrat nur die notwendigsten Bestimmungen, die zwingend auf Gesetzesstufe national geregelt werden müssten, ins Gesetz aufnehmen. Dazu gehören die Finanzierung, die Gebühren, der Datenschutz und die Haftung. Die mögliche Pflicht zur Benutzung einer Plattform soll in den jeweiligen Prozessgesetzen der Kantone geregelt werden.
Teil von Justitia 4.0
Das BEKJ soll die gesetzliche Grundlage für das Projekt Justitia 4.0 werden, in dessen Rahmen die übergeordnete Plattform "Justitia.swiss" entwickelt wird. Justitia 4.0 soll den digitalen Wandel bei den eidgenössischen Gerichten und den kantonalen Straf- und Justizvollzugsbehörden in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren vorantreiben. Die Plattform für den Rechtsverkehr ist ein Teil des Gesamtprojekts, die oben genannten Kosten betreffen nur diese Plattform. Der Auftrag zur Entwicklung und zum Betrieb von Justitia.swiss gingen Mitte 2022
an Elca und Zühlke.
Gesamtprojektleiter Jacques Bühler und IT-Architekt Franz Achermann haben uns im letzten Herbst
ausführlich Auskunft darüber gegeben, warum das Projekt gestartet wurde, bevor die gesetzliche Grundlage feststeht, und wie man dabei vorgehen will.