Noch mehr Kritik für inter­kantonale Polizei­daten­bank

28. Februar 2024 um 14:47
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Foto: Thomas Lefebvre / Unsplash

Eine neue Vereinbarung soll den Austausch von polizeilichen Daten unter den Kantonen regeln. Der Gesetzesentwurf dazu ist kantonalen Datenschützern zu unpräzise und eine "Art Blanko­ermächtigung" für die Polizei.

Der Austausch von polizeilichen Daten unter den Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen soll in einer neuen Vereinbarung geregelt werden. Dafür soll eine neue Abfrageplattform entstehen, die den Austausch vereinfachen soll. Die zuständige Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizei­direktor­innen und -direktoren (KKJPD) führt dazu derzeit eine Vernehmlassung durch.
Nachdem das Vorhaben bereits vom Eidgenössischen Datenschützer kritisiert wurde, äussert sich jetzt auch die Konferenz der schweizerischen Daten­schutz­beauftragten (Privatim). Aus dem Entwurf sei nicht ersichtlich, unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Schranken Täter oder Tatverdächtige mit einem Austausch rechnen müssen, so die Vernehmlassungsantwort von Privatim.
Die Datenschützer stellen auch den Verweis auf das öffentliche Interesse infrage. Ob ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, könne man nicht einfach allgemein beurteilen. Ein pauschaler Hinweis auf ein Risiko einer Ausbreitung von internationalen kriminellen Strukturen genügten nicht als Rechtfertigung, die Polizeiinformationssysteme für jegliche Aufgaben zusammenzuschliessen, schreibt Privatim.

Braucht es einen Schweizer "Polizeidatenraum" überhaupt?

"Für eine einfache Verkehrs­regel­ver­letzung darf man nicht ein Persönlich­keits­profil von mir erstellen", so Privatim-Präsident Ueli Buri zu 'SRF'. Im aktuellen Gesetzesentwurf sei dies nicht ausgeschlossen. Buri spricht deshalb von einer "Art Blankoermächtigung" für die Polizei, wie es im Bericht heisst.
Ähnlich klingt es auch von der Digitalen Gesellschaft. Die Vereinbarung sehe keine Beschränkung auf schwere Verbrechen vor. Der Anwendungsbereich und die Zwecke zur Datenbearbeitung würden viel zu offen und unbestimmt bleiben, so die Stellungnahme der Organisation.
In ihrer Vernehmlassungsantwort stellen die Datenschützer grundsätzlich infrage, ob unabhängig von der Schwere einer Straftat, überhaupt ein "Polizeidatenraum Schweiz" geschaffen werden soll.

"Kritik wird ernst genommen"

Ein Datenaustausch sei immer auch ein Grundrechtseingriff, fügt Buri gegnüber 'SRF' an. In ihrer Vernehmlassungsantwort fragen die Datenschützer auch, warum von der Polizeikonferenz bemängelte Hürden nicht anderweitig abgebaut werden – etwa durch die Digitalisierung der heute zulässigen Mittel der Amtshilfe.
KKJPD-Präsidentin Karin Kayser-Frutschi sagt gegenüber 'SRF', dass man die Kritik der Datenschützer ernst nehme. Es sei nicht das Ziel, dass die "Daten in einem gläsernen Kasten stecken und sie von allen Polizeimitarbeitern einfach so betrachtet und benutzt werden können".
Sie betont aber auch, dass eine interkantonale Abfrageplattform dringend gebraucht werde. Denn von den Polizeien anderer Länder erhalte man Informationen, aber innerhalb der Schweiz sei die Vernetzung ungenügend realisiert.

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