Versicherte sollen ihre Dossiers von AHV und IV künftig digital einsehen können. Der Nationalrat hat entsprechende gesetzliche Grundlagen auf Bundesebene mit grosser Mehrheit angenommen. Opposition kam hauptsächlich von der SVP.
Mit dem neuen Gesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen – kurz Biss – sollen Versicherte beispielsweise ihre AHV-Rente provisorisch berechnen lassen können. Oder sie sollen überprüfen können, ob sie Beitragslücken haben und ob ihre Arbeitgeber die Beiträge ans Sozialwerk korrekt überwiesen haben.
Das Digitalisierungsvorhaben war in der grossen Kammer weitgehend unbestritten. Mit 131 zu 62 Stimmen wurde die Vorlage angenommen. Die Fraktionen von SP, Mitte, FDP, Grünen und GLP sagten Ja dazu. Es handle sich um ein längst überfälliges Gesetz, lautete der Tenor.
Die Vorlage schaffe einen zeitgemässen digitalen Zugang zu Leistungen der Sozialversicherungen, sagte Kommissionssprecher Thomas Rechsteiner (Mitte/AI). Für Versicherte sei die Nutzung freiwillig. Der analoge Zugang zu Dossiers bleibe kostenlos. "Das Gesetz ist ein Gebot der Stunde", fand Samira Marti (SP/BL). Patrick Hässig (GLP/ZH) sprach von einer "logischen Weiterentwicklung".
Warnung vor "neuem IT-Abenteuer"
Kritik gab es von der SVP. Sie warnte vor einer Zentralisierung der IT-Systeme und sah Umsetzungsprobleme. Die kantonalen Ausgleichskassen stünden dem Projekt kritisch gegenüber. "Wir sollten uns nicht auf ein neues IT-Abenteuer einlassen", sagte Thomas de Courten (SVP/BL).
Dass Versicherte schnell, einfach und sicher übers Internet auf Daten zugreifen könnten, sei auch mit einem automatischen Informationsausgleich zwischen den Kantonen möglich, gab Thomas Aeschi (SVP/ZG) zu bedenken. "Sie sind wieder einmal daran, ein Gesetz zu beschliessen, das niemand in der Bundesverwaltung so richtig will", so Andreas Glarner (SVP/AG).
Die Vorlage kommt nun vor den Ständerat.