Online-Händler halten sich mehrheitlich ans Geoblocking-Verbot

20. April 2023 um 12:37
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Foto: Avelino Calvar Martinez / Burst

Der Konsumentenschutz hat Online-Shops überprüft, die ausländische Websites auf schweizerische umleiten. Diese wollen sich nun ans Verbot halten.

Online-Händler respektieren das seit 2022 gültige Geoblocking-Verbot mehrheitlich. Das fand der Konsumentenschutz heraus. Er überprüfte 12 Online-Händler, die mutmasslich gegen das Verbot verstiessen.
Unter den Überprüften waren bekannte Marken. Alle 12 Anbieter haben gemäss der Überprüfung im Frühling 2023 die automatische Weiterleitung vom ausländischen zum Schweizer Online-Shop aufgehoben oder die Aufhebung zugesichert, wie der Konsumentenschutz am Donnerstag mitteilte.
Seit dem Inkrafttreten des Geoblocking-Verbots erhielt der Konsumenten­schutz rund 1000 Meldungen über Shops, die dagegen verstiessen. Darunter waren viele Mehrfachmeldungen. Nach Auswertung der Meldungen kontaktierte der Konsumentenschutz 12 Shops in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz, die mutmasslich gegen das Gesetz verstiessen. Alle praktizierten die automatische Weiterleitung von einer oder mehreren Webseiten auf eine schweizerische.
Bei den fünf Anbietern Blacksocks, Calida, Hess Natur, Nespresso und Strellson/Joop liess sich die ausländische Webseite nur aufrufen, indem man etwa das Länderkürzel am Ende der Adresse änderte. Bei sieben Anbietern (Bea Antriebstechnik, Biber Versand, Braun Büffel, Ecobrotbox, Faie, Inkster, Repeat Cashmere) war der Aufruf der ausländischen Webseite nur mit einem VPN-Client unter einem simulierten ausländischen Standort möglich.
Der Konsumentenschutz schrieb allen Anbietern. Wie die Stiftung meldete, beendeten die Shops daraufhin diese Praxis oder sicherten zu, das bald zu tun. Andere Anbieter stoppten sie bereits 2022.
Die Weiterleitungen dienen dem Verkauf der Produkte in der Schweiz zu wesentlich höheren Preisen. Das Geoblocking-Verbot hat das Parlament als Teil eines Massnahmenpakets gegen die "Hochpreisinsel Schweiz" beschlossen. Die Änderungen im Kartellgesetz und im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bildeten den Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative, welche die Initianten daraufhin zurückzogen.

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