Eine Urheberrechtsklage von mehreren Autorinnen und Autoren gegen OpenAI wurde von der kalifornischen Bundesrichterin Araceli Martinez-Olguin teilweise abgewiesen, wie '
Reuters' berichtet. In der Klage wurde dem Unternehmen unter anderem vorgeworfen, Bücher zum Trainieren von ChatGPT einzusetzen.
Das Gericht wies fünf von sechs Klagen zurück und kam zum Schluss, dass OpenAI weder fahrlässig handele, noch sich ungerechtfertigt an der Arbeit der Klägerinnen und Kläger bereichert habe. Auch der Vorwurf der stellvertretenden Urheberrechtsverletzung
(engl. vicarious copyright infringement) wurde laut '
The Verge' abgewiesen. Um das geltend machen zu können, müsste die verletzende Handlung überwacht oder kontrolliert werden können, was bei einer KI wie ChatGPT offensichtlich nicht möglich ist. Schon
im November letzten Jahres urteilte dasselbe Gericht in einer vergleichbaren Klage zugunsten des Facebook-Konzerns Meta.
Entscheidende Frage bleibt ungeklärt
Der wichtigste Aspekt der Klage wurde vom Gericht aber noch nicht zurückgewiesen: Die "direkte Urheberrechtsverletzung". Folglich bleibt diese auf dem Tisch. Hängig ist eine weitere Klage am Bundesgericht in New York. Eingereicht hat sie der US-Schriftstellerverband Authors Guild im Namen von Autoren wie George R.R. Martin oder John Grisham. Auch die 'New York Times'
hofft auf Schadensersatz in Milliardenhöhe. In keinem der hängigen Gerichtsfälle ist die entscheidende Frage geklärt.
OpenAI, Microsoft und andere Anbieter von KI-Werkzeugen stellen sich auf den Standpunkt, dass das Training ihrer Sprachmodelle durch die Doktrin "Fair use" geschützt sei und dass die Klagen die "aufstrebende KI-Industrie bedrohen", schreibt 'Reuters'.