Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien sollen künftig über eine sichere Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Informationen austauschen können. Damit ist das Parlament im Grundsatz einverstanden.
Als Zweitrat nahm der Ständerat am 10. September das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) mit 37 zu 2 Stimmen und bei 3 Enthaltungen an. Im vergangenen Herbst hatte bereits der
Nationalrat mit 133 zu 53 Stimmen Ja gesagt.
Bereinigung im Nationalrat
Die Mehrheit der Rechtskommission (RK-S) stellte sich hinter die Vorlage. Von ihr beantragte Änderungen übernahm der Ständerat. Deshalb geht die Vorlage zurück an den Nationalrat.
Eine Minderheit lehnte die Vorlage ab. Pirmin Schwander (SVP/SZ) kritisierte, dass der Bau paralleler Systeme ermöglicht werde. Da sei Kompatibilität nie sicher. Zudem könnten die Kantone das System allein aufbauen. "Sie sollen das Risiko selber tragen", findet der Schwyzer Ständerat.
Es gebe keine Wahlfreiheit zwischen der bewährten Papier- und digitalen Korrespondenz, gab Beat Rieder (Mitte/VS) zu bedenken. Und der Schutz der sensiblen Dokumente vor Hackern müsse sehr hoch sein. Die gemachten Versprechen puncto Datenschutz müssten gehalten werden.
Investition von 28 Millionen Franken
Mit dem BEKJ sollen laut der Botschaft des Bundesrats die Grundlagen für durchgängig digitale Justizverfahren geschaffen werden. Für Gerichte, Behörden und Anwaltschaft soll die elektronische Kommunikation zur Pflicht werden. Die Kantone sollen indes die Möglichkeit haben, eigene Plattformen aufzubauen.
Der Aufbau der neuen, nationalen Kommunikationsplattform kostet rund 28 Millionen Franken. Das neue digitale Angebot will der Bund mit den Kantonen aufbauen und sich mit 25% beteiligen. Die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten von jährlich rund 7,4 Millionen Franken sollen über Gebühren finanziert werden.