Post soll Patientendossier zu Cara überführen

22. September 2026 um 11:42
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Foto: Getty / Unsplash+

Der Bundesrat möchte, dass die Patientendossiers von Post Sanela zu der letzten bestehenden Stammgemeinschaft Cara migriert werden.

Per Ende 2026 stellt die Post ihr elektronisches Patientendossier (EPD) auf der Plattform Post Sanela Health ein. Doch was passiert mit den rund 70'000 privaten Nutzerinnen und Nutzern sowie den Patientendossiers des Sanela-EPD? Das wollte Nationalrätin Sarah Wyss (SP/BS) in der parlamentarischen Fragestunde vom Bundesrat wissen. "Teilt der Bundesrat die Meinung, dass wenn möglich keine Dossiers gelöscht werden sollen, ausser wenn diese Löschung von der Dossierinhaberin ausdrücklich gewünscht wird?", fragte Wyss.
In seiner Antwort verweist der Bundesrat zuerst auf das neue elektronische Gesundheitsdossier (E-GD), welchem der Nationalrat als Erstrat in der laufenden Session zugestimmt hat. Für die Regierung sei es "sehr wichtig, dass der Übergang vom heutigen EPD zum künftigen E-GD möglichst reibungslos verläuft und die Kontinuität garantiert ist". Sie verfolge deshalb die aktuelle Situation rund um den Ausstieg der Post "sehr eng und aufmerksam".

Lösung mit Cara bevorzugt

Die Post hatte angekündigt, dass das Sanela-EPD noch bis zum 30. November nutzbar bleibt. In den FAQs nennt sie für die Nutzerinnen und Nutzer drei Möglichkeiten für die Zeit danach: Wechsel zur EPD-Stammgemeinschaft Cara; Speicherung im Gesundheitsordner in der Post-App; Herunterladen der Dokumente und lokale Speicherung.
Der Bundesrat bevorzugt eine Lösung, wie er jetzt schreibt: "Für ihn steht ausser Zweifel, dass die heute bei der Stammgemeinschaft Post Sanela gehaltenen EPD möglichst unkompliziert an die letzte bestehende Stammgemeinschaft Cara überführt werden sollen. Der Bundesrat erwartet von der Post, dass sie in Wahrnehmung ihrer unternehmerischen Verantwortung auf eine reibungslose Migration hinwirkt und die betroffenen Personen zeitnah informiert."

Forderungen an die Post

Wie der Bundesrat weiter betont, sollen die Dossiers keinesfalls ohne ausdrücklichen Wunsch der Inhaberin oder des Inhabers gelöscht werden: "Gesundheitsdaten sind wertvoll und müssen zu einem späteren Zeitpunkt weiterhin abrufbar sein."
Die zuständige Kommission des Nationalrates, der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) sowie gewichtige Stimmen aus der Branche hätten die Post bereits aufgefordert, sich bei der Migration der Dossiers kooperativ zu verhalten. Der Bundesrat schliesse sich dieser Aufforderung an.

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