Der Nationalrat hat in seiner ersten Debatte der Herbstsession einem neuen elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) zugestimmt. Dieses soll das heute nur wenig genutzte elektronische Patientendossier (EPD) ablösen. Mit 134 zu 53 Stimmen bei 10 Enthaltungen entschied die grosse Kammer, den Gesetzesentwurf des Bundesrates anzunehmen. Der Nationalrat hat als erste Kammer über das Gesetz beraten. Nun folgt der Ständerat.
Nach den Plänen des Bundesrates sollen künftig alle Einwohnenden in der Schweiz automatisch und kostenlos ein E-GD erhalten. Wer kein E-Dossier will, kann der Eröffnung widersprechen oder die Daten jederzeit löschen lassen. Auch über die Zugriffsrechte sollen alle selbst entscheiden können.
Mit einem
neuen Bundesgesetz sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht, die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert und die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden.
"Schweiz hinkt hinterher"
"Die Schweiz hinkt bei der Digitalisierung weiter hinterher. Das hat gewichtige Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung", sagte der Sprecher der GLP-Fraktion, Patrick Hässig (ZH). "Die Vorlage ist ein dringend benötigter Reset".
Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hatte gezeigt, dass zu viel im Gesundheitswesen noch analog erledigt wird. Nicht nur arbeiten etliche Arztpraxen noch mit Papier, sondern es sind obendrein unterschiedliche Systeme im Einsatz.
Neben Spitälern, Pflegeheimen und neu zugelassenen Praxen sollen künftig auch medizinische Einrichtungen wie Apotheken oder Physiotherapiepraxen verpflichtet werden, das E-GD zu nutzen und alle behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten einzutragen.
Bisheriges EPD wird nicht genutzt
Seit mehreren Jahren können Bürgerinnen und Bürger bereits ein elektronisches Patientendossier eröffnen. Bisher machten nur wenige davon Gebrauch – nur rund 125'000 Personen haben aktuell ein digitales Dossier, was weit unter den Erwartungen liegt. Auch sind heute nicht alle Gesundheitseinrichtungen am System angeschlossen, weshalb der Nutzen überschaubar ist. Die Post als grösste Anbieterin
schliesst ihre EPD-Plattform auf Ende 2026.
"Das elektronische Patientendossier war nicht befriedigend, fand kaum Zuspruch und wurde kaum genutzt", sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider im Nationalrat. Die Vorlage des Bundesrates sei ein Paradigmenwechsel. Das E-GD entfalte seine Wirkung nur, wenn es in der ganzen Schweiz umgesetzt und von allen Gesundheitsakteuren genutzt werde.
Es gehe darum, die Schwachstellen des EPD zu eliminieren und "nicht die gleichen Fehler zu wiederholen", sagte Kommissionssprecherin Sarah Wyss (SP/BS). Das heutige EPD habe wichtige Grundlagen geschaffen, jetzt brauche es die nächste Generation, sagte Thomas Rechsteiner (Mitte/AI). Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sei kein Selbstzweck, sondern müsse den Patientinnen und Patienten dienen.
Für Manuela Weichelt (Grüne/ZG) standen Datenschutz und Patientennutzen im Mittelpunkt. "Das Dossier gehört den Patientinnen und nicht den Kontrolleuren der Versicherer", sagte sie. Es gehe darum, die Gesundheitskompetenzen der Menschen und das Informationsmanagement der Ärztinnen und Ärzte zu stärken.
Zweifel an Finanzierung und Datenschutz
Eine Minderheit aus der SVP wollte nicht auf das Gesetz für das E-GD eintreten. Sie sei nicht davon überzeugt, dass nun alles funktionieren solle, sagte Sprecher Andreas Glarner (AG), gerade weil die Kosten nicht zuverlässig bekannt seien. Das Parlament solle zuerst zustimmen und erst danach erfahren, wie teuer das Vorhaben werde.
Es werde ein weiterer "staatlicher Blindflug" in Milliardenhöhe befürchtet, sagte Glarner. "Geschwindigkeit ersetzt keine Sorgfalt", ergänzte er. Es sei fahrlässig und nicht fortschrittlich, nach einem gescheiterten Projekt schon das nächste in Angriff zu nehmen.
Kritisiert wurde von der SVP auch, dass für alle Einwohnenden direkt ein E-GD erstellt werden soll. Bei derart sensiblen Daten müsse eine ausdrückliche Selbstbestimmung vorliegen, fand sie. Es sei fragwürdig, ob die Nicht-Eröffnung oder Löschung des Dossiers bei älteren Menschen oder Personen mit Sprachschwierigkeiten funktioniere, so Glarner. Auch sei ein System, das Gesundheitsdaten der gesamten Bevölkerung an einem Ort bündle, ein Ziel für Cyberangriffe.
Bedenken der Digitalen Gesellschaft und von Avenir Suisse
Kritik am Vorgehen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesen hatte
kürzlich die Denkfabrik Avenir Suisse geäussert. Die Defizite im elektronischen Austausch zeigten, dass nicht das fehlende elektronische Dossier der Digitalisierung im Weg stehe, sondern die Fähigkeit der Informationssysteme, Gesundheitsdaten sicher auszutauschen, so Avenir Suisse.
Bedenken äusserte auch die Digitale Gesellschaft. "Das vorgesehene Gesetz stellt nicht sicher, dass nur die Betroffenen über die Schlüssel verfügen und damit allein bestimmen können, wer ihre Gesundheitsdaten entschlüsseln darf. Damit droht eine zentrale Bearbeitung der sensiblen Daten durch den Bund mit automatisch erstellten und befüllten Dossiers", heisst es in einer Stellungnahme. Die Digitale Gesellschaft verlangt, dass "Sicherheit und informationelle Selbstbestimmung keine Versprechen bleiben, sondern technisch durchgesetzt werden müssen". Nur so erhalte die Schweiz ein mehrheitsfähiges Gesetz.