Elektronisches Gesundheitsdossier soll EPD ablösen

5. November 2025 um 16:27
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Der Bundesrat plant mit der Einführung des elektronischen Gesundheitsdossiers (E-GD) einen Neustart für die digitale Gesundheitsakte. Die Eröffnung soll automatisch und kostenlos erfolgen – mit Opt-out-Option.

Der Bundesrat startet, wie bereits angekündigt, eine umfassende Neuausrichtung des digitalen Gesundheitswesens. Das neue elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) soll künftig alle relevanten medizinischen Daten einer Person an einem zentralen Ort bündeln. Ziel sei es, die Nutzung digitaler Gesundheitsakten zu vereinfachen und die Behandlungsqualität zu verbessern.
Der Gebrauch des EPD verlief bisher nicht so erfolgreich wie erwartet. Der Bundesrat macht den aufwändigen Eröffnungsprozess und eine komplexe Struktur mit zahlreichen privaten Anbietern für das ernüchternde Ergebnis verantwortlich. Mit der Einführung des E-GD wolle man nun den Menschen in den Mittelpunkt stellen, "indem er die Übersicht über seine relevanten medizinischen Daten erhält, unabhängig vom Wohnort oder wo und bei welcher medizinischen Fachperson eine Behandlung erfolgt", heisst es in der Medienmitteilung des Bundes.
Jeder in der Schweiz ansässigen Person soll das E-GD künftig automatisch und kostenlos zur Verfügung stehen. Die Kantone sollen die Bevölkerung vor der Eröffnung über Rechte und Nutzung informieren. Wer kein Dossier möchte, könne der Eröffnung widersprechen oder es jederzeit löschen lassen. Damit bleibe das E-GD freiwillig, während die Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten gestärkt werde, so der Bundesrat.

Pflicht für Gesundheitsfachpersonen

Neu sollen auch Ärztinnen und Ärzte, Apotheker, Physiotherapeutinnen sowie weitere ambulante Leistungserbringer verpflichtet werden, das E-GD zu nutzen. Ziel sei es, die Datenflüsse im Gesundheitssystem zu vereinheitlichen und die Behandlungsqualität durch eine vollständige digitale Dokumentation zu verbessern.
Durch die Integration aller Akteure soll Doppelspurigkeit vermieden und der Informationsaustausch zwischen Spitälern, Praxen und anderen Einrichtungen erleichtert werden. Der Bundesrat verspricht dadurch weniger administrativen Aufwand und mehr Effizienz im gesamten Gesundheitswesen.

Datenschutz bleibt oberste Priorität

Wie der Bundesrat versichert, liegt die Datenhoheit bei den Nutzenden, und sämtliche Informationen sollen in der Schweiz gespeichert werden. Im neuen Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) würden besonders hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit verankert. Patientinnen und Patienten könnten selbst entscheiden, wer auf welche Informationen zugreifen darf, so der Bundesrat.

Klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen

Technisch soll das E-GD auf einer zentralen nationalen Infrastruktur basieren. Der Bund sei für eine einheitliche technische Lösung verantwortlich. Er trage die Kosten für den Aufbau und die Weiterentwicklung der Infrastruktur. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider sprach von einem Finanzaufwand von "mehreren Dutzend Millionen Franken". Der genaue Betrag könne erst genannt werden, wenn klar sei, wie die Vorlage konkret ausgestaltet werde.
Die Kantone wiederum sollen den laufenden Betrieb finanzieren. Diese Kosten werden auf rund 37 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Unter dem Strich soll die Reform mehr nützen als kosten, indem der administrative Aufwand im Gesundheitswesen gesenkt werde. Bestehende IT-Systeme der Spitäler und Arztpraxen sollen über Schnittstellen nahtlos ans E-GD angeschlossen werden. Auf kantonaler Ebene sollen Zusammenschlüsse von Spitälern, Arztpraxen, Apotheken und weiteren Institutionen den Zugang für die Bevölkerung sicherstellen und als erste Anlaufstelle für Fragen und Unterstützung rund um das elektronische Dossier dienen.

2030 soll es losgehen

Laut dem Bundesrat stiess die Gesetzesreform in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Jedoch kritisierte eine Mehrheit der Kantone und Parteien die bestehende dezentrale Struktur und wünschte sich eine stärkere Zentralisierung. Diesem Wunsch ist der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament nachgekommen.
Trotzdem bleiben Vorbehalte: Die Kantone forderten eine zentral durch den Bund gesteuerte und finanzierte Lösung. Dem wurde nicht entsprochen. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wird die verabschiedete Gesetzesvorlage nun im Detail beurteilen und ihre Position danach in die Parlamentsdebatten einbringen, wie es heisst.
Nach der parlamentarischen Beratung will der Bund die technische Infrastruktur beschaffen und bestehende EPDs migrieren, heisst es weiter. Die Einführung des neuen Systems ist derzeit für 2030 vorgesehen. (Mit Material von Keystone-SDA)

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