Das bisher in einem dezentralen Konzept betriebene elektronische Patientendossier (EPD) war, nüchtern betrachtet, ein kompletter Flop. Sowohl bei Patientinnen und Patienten als auch bei Gesundheitseinrichtungen fand das EPD wenig Akzeptanz. Schweizweit verfügen nur 0,8% der Bevölkerung aktuell über eine elektronische Patientenakte.
Die erste Reaktion des Bundesrats war es, diese Akzeptanz sozusagen zu erzwingen. Im Sommer 2023
schlug er vor, für alle in der Schweiz krankenversicherten Personen ein Dossier zu eröffnen, ohne dass sie dies selbst in die Wege leiten. Nur wer dies ausdrücklich nicht will, soll Widerspruch einlegen können. Zudem sollen neu auch ambulante Leistungserbringer wie Ärztinnen, Apotheker, Physiotherapeutinnen oder Chiropraktoren dazu verpflichtet werden, sich dem EPD-System anzuschliessen. Bisher ist dies nur für Spitäler und andere Pflegeeinrichtungen für stationäre Patienten obligatorisch.
Stammgemeinschaften sollen Plattform des Bundes nutzen
Bisher betreiben acht sogenannte Stammgemeinschaften je ein eigenes EPD. Diese nützen ihrerseits
die EPD-Plattformen von noch vier Anbietern. Die Stammgemeinschaften soll es weiter geben, aber künftig sollen sie eine vom Bund betriebene einheitliche Plattform benützen.
Welches System beim Bund zum Zug kommt, soll eine Ausschreibung klären. Die Betriebskosten für den Gebrauch der technischen Plattform sollen den Stammgemeinschaften als Nutzungsgebühren weiterverrechnet werden.
Mit der technischen Zentralisierung werde die Aufgabenteilung zwischen dem Bund, den Kantonen und den EPD-Akteuren klarer definiert, schreibt der Bundesrat. Zudem sei er überzeugt, dass dadurch der Austausch von Daten zwischen den Akteuren besser funktionieren wird. Auch die Weiterentwicklung des EPDs werde damit einfacher und schneller. Mittel- bis langfristig dürfte eine Zentralisierung laut dem Bundesrat auch finanziell vorteilhaft sein.
Der Bundesrat hat das Innendepartement EDI beauftragt, die Zentralisierung der technischen Infrastruktur in die grosse EPD-Reform aufzunehmen. Die Botschaft dazu soll im Frühjahr 2025 dem Parlament vorgelegt werden. Bis die Revision in Kraft treten kann, wird es aber wohl noch einige Jahre dauern.