Post-Zukäufe: Abacus gelangt ans Bundesverwaltungsgericht

30. August 2022 um 15:28
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Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.

Weil Postcom nicht auf die Beschwerde von Abacus eingetreten ist, zieht die Softwareschmiede gemeinsam mit weiteren Klägern vors Bundesverwaltungsgericht.

Man sei nicht zuständig, sagte die Post-Aufsichtsbehörde Postcom im März dieses Jahres, als sich Abacus über die Zukäufe des gelben Riesen beschwerte. Abacus solle sich ans Bundesamt für Kommunikation wenden, hiess es damals.
Das hat Abacus zwar getan, aber die Antwort steht immer noch aus. Wohl auch deshalb wandte sich die Softwareschmiede gemeinsam mit dem Verband Aussenwerbung Schweiz (AWS) sowie dem Aussenwerbungsanbieter Clear Channel, die eine ähnliche Klage eingereicht hatten, ans Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Dies berichtet die 'Aargauer Zeitung' (Paywall).

Bundesrat findet: Es ist kompliziert

Laut dem Bericht fordern die Kläger das BVGer dazu auf, die Sache an die Postcom zurückzuweisen. Die Behörde soll sich also dazu äussern, ob die Post unter anderem das Softwareunternehmen Klara hätte übernehmen dürfen und ob die akquirierte Firma damit quersubventioniert wurde.
In der Zwischenzeit hat sich auch der Bundesrat zur Causa geäussert. Und zwar in Form von Stellungnahmen zu Postulaten des Aargauer FDP-Nationalrats Matthias Jauslin und des Berner SVP-Nationalrats Lars Guggisberg. So schreibt die Regierung etwa, dass sich "der geltenden Postgesetzgebung nicht eindeutig entnehmen lässt, wer dafür sachlich zuständig ist." Ausserdem verweist der Bundesrat an die Wettbewerbskommission, die den Sachverhalt prüfen werde. Und: "Der Bundesrat nimmt auf das operative Geschäft der Post grundsätzlich keinen Einfluss."

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