Ab dem 1. September darf der Schweizer Nachrichtendienst die grenzüberschreitende Internetkommunikation überwachen, da das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft tritt. Nun wollen einige langjährige Kritiker, die Mitglieder der Digitalen Gesellschaft, juristisch dagegen vorgehen. Die Organisation teilte mit, sie erhebe Beschwerde gegen die Kabelaufklärung. Es handle sich um eine "Massenüberwachung" ohne Anlass, die das Grundrecht auf Privatsphäre schwerwiegend verletze und auch weitere Grundrechte tangiere.
Der erste Schritt der Beschwerde ist ein Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Die Digitale Gesellschaft ersucht den Dienst, die Kabelaufklärung zu unterlassen. Entspricht der NDB dem Gesuch nicht, will sie den weiteren Rechtsweg beschreiten, "notfalls bis nach Strassburg", wie der Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft in der 'Wochenzeitung' erklärt.
Neu ist der Geheimdienst dazu befugt, sämtliche ins Ausland fliessenden Datenströme zu überwachen und nach Stichworten zu durchsuchen. Dies umfasst Google-User ebenso wie Facebook-, Whatsapp- oder GMX-Mail-User. Das Nachrichtendienstgesetz lässt nur die Verwendung grenzüberschreitender Signale zu, das schliesst aber die Kommunikation zwischen Schweizern ein.
"Besondere Betroffenheit"
Um ihr Vorgehen zu legitimieren, macht die Digitale Gesellschaft besondere Betroffenheit geltend. Die Gesuchsteller, eine Gruppe von acht Personen, seien als Journalisten tätig und deshalb von der Funk- und Kabelaufklärung speziell betroffen, heisst es im Schreiben an den Nachrichtendienst. Sie seien für die Ausübung ihres Berufs verstärkt darauf angewiesen, frei von Überwachung und unter Wahrung des Quellenschutzes recherchieren und andere Personen kontaktieren zu können.
Um welche Journalisten es sich handelt, ist unklar. Auf der uns zugänglichen Version des Gesuchs sind die Namen der Gesuchssteller unleserlich gemacht. Die öffentlich bekannten Hauptakteure der Digitalen Gesellschaft sind Informatiker und Juristen. (mag / sda)