Baselbieter Regierung überweist E-Government-Gesetz an den Landrat

22. April 2020 um 12:24
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Das Gesetz regelt Organisation, Betrieb und Nutzung der Online-Service-Plattform des Kantons Baselland. Die Vernehmlassung sei positiv ausgefallen.

Im Kanton Baselland sollen die Bevölkerung und Unternehmen Geschäfte mit den Behörden in Zukunft einfach und zeitsparend über das Internet abwickeln können. Die rechtliche Grundlage dafür soll ein neues E-Government-Gesetz bilden, welches die Baselbieter Regierung gemäss einer Mitteilung nun an den Landrat überwiesen hat.
Die Regierung hatte dieses neue Gesetz im September 2019 in die Vernehmlassung geschickt. Alle teilnehmenden politischen Parteien, Verbände und Gemeinden hätten das neue Gesetz begrüsst und würden die Vorlage unterstützen, heisst es weiter in der Mitteilung. Erwartet werde eine rasche Umsetzung der Digitalisierung nach der Annahme des Gesetzes, wobei keine Nachteile für Personen und Organisationen entstehen dürften, die den digitalen Weg nicht nutzen möchten.
Das E-Government-Gesetz regelt die Organisation, den Betrieb und die Nutzung der sich derzeit im Aufbau befindenden Online-Service-Plattform des Kantons Baselland. Im Weiteren schafft das Gesetz die Rechtsgrundlage für die elektronische Zahlung und Rechnungsstellung. Auch die Nutzung der Plattform durch Gemeinden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Aufgaben wird geregelt.

BL-ID soll mit der E-ID des Bundes gekoppelt werden

Für den Austausch von allgemeiner elektronischer Korrespondenz (E-Mails, Briefe), die vertrauliche Inhalte oder rechtsrelevante Vorgänge betrifft, ist der Einsatz einer vom Kanton anerkannten Zustellplattform vorgesehen. Optional soll für digitale Behördengänge ein elektronisches Benutzerkonto ("BL-Konto") eingesetzt werden. Dieses sei mit einer eindeutigen elektronischen Identität ("BL-ID") und einer qualifizierten elektronischen Signatur verbunden, die anstelle der eigenhändigen Unterschrift verwendet werden kann, heisst es in der Vorlage der Kantonsregierung an den Landrat. Die BL-ID soll mit der vom Bund geplanten E-ID gekoppelt werden, sobald diese verfügbar ist.
Das neue Gesetz ist nach Angaben der Regierung das erste Ergebnis des Programms "Digitale Verwaltung 2022". Dieses hatte der Landrat im Oktober 2018 einstimmig verabschiedet. Zugleich bewilligte das Parlament für die Umsetzung der in diesem Programm enthaltenen Massnahmen 7,6 Millionen Franken.

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