Baugesuche im Kanton Bern künftig auch elektronisch gültig

21. August 2020 um 09:20
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Zumindest, wenn das Parlament den Vorschlag der Regierung annimmt.

Im Kanton Bern sollen Baugesuche und Nutzungspläne von den Gemeinden künftig elektronisch behandelt werden können. Die Berner Regierung schlägt entsprechende Gesetzesanpassungen vor.
Im Kanton Bern ist es schon seit dem vergangenen Jahr fast überall möglich, Baugesuche elektronisch einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren können in der Lösung "eBau" ausgefüllt, die Pläne hochgeladen und der Gemeinde übermittelt werden. Aber: Danach muss das Baugesuch auch noch ausgedruckt und unterschrieben werden. Und dann muss es zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen in zweifacher Ausfertigung bei der Gemeinde eingereicht werden. Rechtlich massgebend sind letztlich diese Papierunterlagen.
Baubewilligungen seien durch "eBau" erheblich vereinfacht worden, so die Regierung. Der Zwang, Baugesuche auch in Papierform einreichen zu müssen, erweise sich aber zunehmend als ineffizient, zumal die gleichen Angaben in mehreren amtlichen Formularen wiederholt werden müssen, schreibt die Regierung in einer Mitteilung.
Die Baugesetzrevision, die in der Wintersession im Kantonsparlament beraten wird, schafft die rechtliche Voraussetzung, um die elektronische Version von Baugesuchen verbindlich zu machen.
Die Revision schafft zudem die gesetzliche Grundlage für die rechtliche Verbindlichkeit elektronischer Nutzungspläne, Richtpläne und Sachpläne. Dies entspreche einem Bedürfnis der Gemeinden sowie der kantonalen Fachstellen.

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