Wer besonderen Wert auf Sicherheit legt, kann die Infos der Stadt Bern nun über die Threema-App beziehen. Mit dem nun verfügbaren Angebot ergänze man die bestehenden Kommunikationskanäle Twitter und Instagram, teilt die Stadt Bern mit. Mit Threema adressiere man dasjenige "Publikum, das grossen Wert auf den Datenschutz legt und daher die gängigen Social-Media-Plattformen meidet", heisst es. Durch eine konsequente Verschlüsselung der Nachrichten, die Serverstandorte in der Schweiz und weitere Sicherheitsmassnahmen garantiere Threema einen besonders hohen Schutz personenbezogener Daten, wird ergänzt.
Die Schweizer Whatsapp-Alternative kostet einmalig 3 Franken, das Abonnieren des Feeds ist kostenlos, wird in einem Faktenblatt erläutert. Verbreitet werden vorab ausschliesslich die Medienmitteilungen des Gemeinderats und der Direktionen der Stadt Bern sowie die städtischen Abstimmungsresultate.
Demnach werden derzeit also nicht alle städtischen Infos an Threema-Nutzer verteilt. Beispielsweise stünden auf Threema die Veranstaltungshinweise oder Bilder nicht zur Verfügung, zu denen keine Medienmitteilung verschickt werden, erklärt man aus Bern. Ausserdem würden auf Threema etwa auch Elemente wie Hashtags, Nametags oder Videos wegfallen und es gebe keine Dialogmöglichkeit, man könne auf Nachrichten also nicht antworten.
Zum Umfang seiner Social-Media-Aktivitäten schreibt die Stadt, dass sie "am 16. Juni 2011 ihren ersten von bisher über 6000 Tweets abgesetzt" habe. Inzwischen stehe man über Twitter und Instagram im Austausch mit der Bevölkerung und erreiche so aktuell über 60’000 Personen.
Threema hält sich im Messenger Markt
Die erste Version des Schweizer Messenger-Anbieters ist nach eigenen Angaben Ende 2012 veröffentlicht worden. 2014 hatten
wir erstmals von Threema als Whatsapp-Alternative berichtet, die heute von über 10 Millionen Nutzern verwendet wird. Seit 2019
setzt Bundesbern auf Threema als Messenger, wie wir exklusiv berichtet hatten.
Zuletzt
hat das Bundesgericht entschieden, dass Threema weder eine Echtzeitüberwachung der Metadaten, noch seine Transportverschlüsselung aufheben und auch keine Nutzeridentifizierung und Vorratsdatenspeicherung betreiben müssen. Für das Unternehmen ein wichtiger Entscheid, da man sich selbst ausdrücklich "gegen das systematische Sammeln und den Handel mit Personendaten durch Firmen und die flächendeckende Überwachung durch Behörden" stellt. Als reiner Internet-Dienst, so das Urteil, unterliege Threema im Gegensatz zu den grossen Telcos, für die als Fernmeldedienstanbieter das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs BÜPF gelte, diesem Gesetz nicht.