OpenAI verliert im EU-Markenstreit
Die Wortmarke "OpenAI" kann in der Europäischen Union nicht rechtlich geschützt werden. Sie suggeriere, dass Produkte auf frei zugänglicher Künstlicher Intelligenz basieren.
Loading
Die Wortmarke "OpenAI" kann in der Europäischen Union nicht rechtlich geschützt werden. Sie suggeriere, dass Produkte auf frei zugänglicher Künstlicher Intelligenz basieren.
Für weitere fünf Jahre sollen Polizistinnen und Polizisten in der Schweiz Kurznachrichten und Fotos via Threema austauschen. Der Anbieter erhält dafür fast 5 Millionen Franken.
Der Verein Digitale Gesellschaft erhält Zugang zu Teilen einer Analyse des Nachrichtendienstes zur Gesichtserkennung.
Die E-ID kann wie geplant eingeführt werden. Sechs Beschwerden gegen das Ergebnis der Abstimmung im September 2025 wies das Bundesgericht ab.