Bundesgericht lehnt Aufhebung der E-ID-Abstimmung ab

21. April 2026 um 11:42
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Foto: Bundesgericht

Die E-ID kann wie geplant eingeführt werden. Sechs Beschwerden gegen das Ergebnis der Abstimmung im September 2025 wies das Bundesgericht ab.

Das Bundesgericht hat sechs Beschwerden gegen die Abstimmungen zur Einführung der E-ID abgewiesen. Die Beschwerdeführer hatten die Aufhebung der Abstimmung vom September vergangenen Jahres verlangt. Alternativ wurde die Feststellung durch das Bundesgericht gefordert, dass die politischen Rechte der Stimmberechtigten verletzt worden seien.
Die Beschwerden von EDU Schweiz, dem Verein Mass-Voll und vier Privatpersonen aus den Kantonen Bern, Thurgau und Zürich richteten sich gegen die mögliche Beeinflussung des Abstimmungsergebnisses durch Medienhäuser sowie die Swisscom. Die Verlage Ringier und TX Group hatten der Allianz Pro E-ID Anzeigenplatzierungen im Gegenwert von 163'000 Franken ermöglicht. Swisscom hatte den Befürwortern des Wirtschaftskomitees Schweizer E-ID 30'000 Franken gespendet.
Insbesondere in der Spende sahen die Beschwerdeführer eine unzulässige Einmischung eines bundesnahen Betriebes in den Abstimmungskampf. Ihrer Ansicht nach sei Swisscom zu politischer Neutralität verpflichtet. Die Zuwendungen der Medienkonzerne hätten zudem die Transparenzvorschriften für Politikfinanzierung verletzt.

Streitpunkt Beschwerdefristen

Die fünf Bundesrichter votierten mit drei zu zwei Stimmen für die Abweisung der Beschwerden. Die Frage, ob alle sechs Beschwerden rechtzeitig eingereicht wurden, war einer der Punkte, zu dem die Meinungen weit auseinander gingen. Zwei Richter waren der Ansicht, dass die Frist für das Einreichen der Stimmrechtsbeschwerde nicht mit der Publikation der Swisscom-Spende auf der Plattform der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zu laufen begann. Diese Seite "kenne kein Mensch", so ihre Meinung. Die Mehrheit beharrte jedoch darauf, weshalb auf diese Beschwerde nicht eingetreten wurde.
Somit blieben nur noch die nichtmonetären Zuwendungen der Verlage übrig, über welche zu spät informiert wurde. Die verspätete Information hat jedoch nicht die Schwere, um eine Abstimmung aufzuheben, wie es die Beschwerdeführer verlangt hatten, so die Richter.

Fahrplan zur E-ID-Einführung steht

Das Gesetz zur Einführung einer E-ID wurde Ende September 2025 mit einem denkbar knappen Ja-Stimmenanteil von 50,39 Prozent angenommen. Schon knapp eine Woche vor der Abstimmung hatte das Referendumskomitee die Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Gemäss dem aktuellen Zeitplan ist der Start der E-ID für Anfang Dezember dieses Jahres vorgesehen. Neben den nun geklärten rechtlichen Voraussetzungen müssen nach Angaben des Programmverantwortlichen E-ID des Bundes, Rolf Rauschenbach, noch technische Probleme gelöst werden. Ab Juli soll die E-ID "in grossem, aber begrenzten Umfang" bundesintern getestet werden, wie er sagte. Dann würden circa 40'000 Bundesangestellte bis zur geplanten offiziellen Inbetriebnahme mit Test-IDs die Online-Ausstellung erproben.
(Mit Material von Keystone-sda)

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