Der Verein Digitale Gesellschaft kämpft weiter gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz. Er legt Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg gegen die Auslegung des Post- und Fernmeldeüberwachungsgesetz (Büpf) ein, nachdem der Verein
vor Bundesgericht abgeblitzt war. Dies teilt die Digitale Gesellschaft heute mit.
Das Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs verpflichtet die Telekomanbieter, die Randdaten der Telekommunikation ihrer Kundschaft – also zum Beispiel Informationen darüber, wer mit wem, wie lang und von wo aus telefoniert hat – zu speichern und sechs Monate lang aufzubewahren. Dies ermögliche es, alle Menschen in der Schweiz ohne Anlass und Verdacht rund um die Uhr zu überwachen, schreibt der Digitale Gesellschaft. Inzwischen könne auch während sechs Monaten gespeichert werden, welche Online-Dienste und Websites genutzt worden seien.
Gegen diese Praxis hatten sich sechs Mitglieder des Vereins beim Bundesverwaltungsgericht und anschliessend beim Bundesgericht vergeblich gewehrt. Das Bundesgericht lehnte die
Beschwerde Anfang Jahr ab.Vom Gang an den EGMR erhofft sich der Verein viel. Jüngst habe das Gericht erklärt, was gemäss dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die
EU-Grundrechtscharta verstosse, sei auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht vereinbar. Der EuGH habe die "anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung" bereits zweimal abgelehnt.
Der Verein ist darum zuversichtlich, weil das Bundesgericht zuvor argumentiert hatte, dass es am EGMR noch kein Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung gebe. Das habe sich jetzt geändert.