Der Bundesrat habe einen Finanzierungsmodus für "besondere Informatikprogramme" beziehungsweise "GovWare" verabschiedet, teilt das Bundesamt für Polizei Fedpol mit. Was hier pietätvoll umschrieben wird, wird oft abschätziger "Staatstrojaner" genannt. Es handelt sich um Spionageprogramme, die ganz ähnlich funktionieren, wie von Cyberkriminellen angewendete Spyware. Von Behörden sollen sie eingesetzt werden können, um die "Kommunikation zwischen Kriminellen mit hohem Gefahrenpotential" überwachen zu können, so das Fedpol, auch wenn diese verschlüsselt kommunizieren.
GovWare wird von auf Kunden aus Behördenkreisen spezialisierten Firmen entwickelt und ist oft nicht gerade billig. Der Bundesrat will nun mit seinem Finanzierungsmodus erreichen, dass Bund und Kantone zumindest Synergien und damit Ressourcen besser nutzen können. Der Bund soll für die zentrale Beschaffung und den Betrieb der Software verantwortlich sein, das heisst er trägt die Investitionskosten. Kantonale Behörden können die Programme beziehungsweise Geräte in Strafverfahren anwenden und müssen dafür Lizenzen für eine punktuelle Nutzung erwerben. Auch das Fedpol selbst will solche Nutzungslizenzen kaufen.
Derzeit beträgt die monatliche Gebühr für einen Apparat 13'750 Franken. Dieser Preis könnte nach zwei Jahren geändert werden, je nachdem wie sich die Lizenzkosten entwickeln.
Die neue Verordnung, mit der der Einsatz von GovWare beziehungsweise Staatstrojanern geregelt wird, tritt am 1. Dezember dieses Jahres in Kraft. Die Verwendung von GovWare ist demnach nur aufgrund einer Anordnung einer Staatsanwaltschaft möglich und muss zudem vom Zwangsmassnahmengericht bewilligt werden. Laut Fedpol ist GovWare nur zulässig, um besonders schwere Straftaten aufzuklären, zum Beispiel Mordfälle, Vergewaltigungen oder die Unterstützung einer terroristischen Organisation. Ausserdem dürfe GovWare nur als "letztes Mittel" eingesetzt werden, wenn "vorher getroffene Überwachungsmassnahmen erfolglos geblieben sind, andere Massnahmen keine Erfolgsaussichten bieten oder die Überwachung unverhältnismässig erschweren würden." Gerade letzteres ist natürlich ein sehr dehnbares Kriterium. (hjm)