KI-Leitlinien für den Bund festgelegt

25. November 2020 um 10:27
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Die Bundesverwaltung soll einen Orientierungsrahmen im Umgang mit KI erhalten. Für die Forschung verfolgt der Bund einen technologieneutralen Ansatz.

Künstliche Intelligenz sei als Grundlagentechnologie ein wesentlicher Bestandteil der fortschreitenden Digitalisierung und weise ein erhebliches Innovations- und Wachstumspotenzial auf, schreibt der Bundesrat. Er wolle dafür bestmögliche Rahmenbedingungen sicherstellen und angemessen auf die Herausforderungen der KI reagieren.
Ausgehend von einem Bericht zu KI, der Ende 2019 vorgelegt wurde, hatte der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe Künstliche Intelligenz (IDAG KI) unter Federführung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF mit der Ausarbeitung von Leitlinien beauftragt. Diese sollen der Bundesverwaltung einen allgemeinen Orientierungsrahmen bieten und eine kohärente Politik in Bezug auf KI gewährleisten.

Globale Gouvernanz von KI aktiv mitgestalten

Dieser Orientierungsrahmen wird mit sieben Leitlinien definiert:
  • Den Menschen in den Mittelpunkt stellen: Bei Entwicklung und Einsatz von KI sollen Würde und Wohl des Menschen sowie das Gemeinwohl an vorderster Stelle stehen. Besondere Bedeutung kommt dem Schutz der Grundrechte zu.
  • Rahmenbedingungen für Entwicklung und Anwendung von KI: Der Bund gewährleistet weiterhin bestmögliche Rahmenbedingungen, sodass die Chancen der KI für eine Stärkung von Wertschöpfung und nachhaltiger Entwicklung genutzt werden können. Die Schweiz soll sich zu einem führenden Standort für Forschung und Anwendung sowie für Unternehmen im Bereich KI weiterentwickeln.
  • Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit: Auf KI gestützte Entscheidungsprozesse sollten so gestaltet sein, dass sie überprüfbar und nachvollziehbar sind.
  • Verantwortlichkeit: Um im Falle eines Schadens, eines Unfalls oder einer Gesetzeswidrigkeit die Verantwortlichkeiten klären zu können, muss beim Einsatz von KI die Haftung klar definiert sein. Die Verantwortlichkeit darf nicht an Maschinen delegiert werden können.
  • Sicherheit: KI-Systeme müssen sicher, robust und resilient konzipiert sein, um eine positive Wirkung zu entfalten und nicht anfällig für Missbrauch oder Fehlanwendungen zu sein.
  • Aktive Mitgestaltung der Gouvernanz von KI: Die Schweiz soll die globale Gouvernanz von KI aktiv mitgestalten und sich bei der Erarbeitung von globalen Standards und Normen gemäss ihren Interessen und Werten einbringen.
  • Einbezug aller betroffenen nationalen und internationalen Akteure: Die Schweiz soll sich dafür einsetzen, dass in den Debatten um die Gouvernanz von KI alle relevanten Anspruchsgruppen in die politischen Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Für die Nutzung von KI im Bereich Bildung, Wissenschaft und Innovation will der Bund grundsätzlich einen technologieneutralen und Bottom-up-Ansatz verfolgen. Der Bund gebe nicht vor, welche Technologien angewendet werden sollen, und verzichte weitgehend auf eine Förderung spezifischer Technologien. Die Entscheidung über die Wahl bleibe hier den individuellen Akteuren überlassen. Aufgabe der Politik sei es, für die Akteure die erforderlichen Freiräume und Voraussetzungen zu schaffen.

Arbeitsgruppe wird aufgelöst

Mit der Ausarbeitung der strategischen Leitlinien sei die Arbeit der IDAG KI abgeschlossen, heisst es weiter. Deswegen habe der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. November 2020 beschlossen, die Arbeitsgruppe aufzulösen. Eine regelmässige Beurteilung hinsichtlich der Anwendung und Weiterentwicklung der Leitlinien werde künftig vom Bundesamt für Kommunikation zusammen mit den betroffenen Bundesstellen sichergestellt.

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