Bundesverwaltungsge­richt: E-Mail-Provider müssen keine Vorrats­daten speichern

26. Oktober 2021 um 15:35
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Ein Erfolg für Proton: Das Unternehmen hatte letztes Jahr eine Beschwerde gegen den Überwachungs­dienst ÜPF eingereicht.

Wie Proton, Betreiber des E-Mail-Services Protonmail in einem Blogeintrag meldet, hat das Bundesverwaltungsgericht in einer wichtigen Angelegenheit zu seinen Gunsten entschieden. Das Gericht habe geurteilt, dass Anbieter von E-Mail-Services nicht als Fernmeldedienstleister eingestuft werden können. Deshalb muss Protonmail nicht, wie es der Überwachungsdienst des Bundes (ÜPF) verlangt hatte, Metadaten zur Kommunikation seiner Kunden auf Vorrat speichern.
Im Mai dieses Jahres hatte das Bundesgericht in einem ähnlichen Urteil entschieden, dass auch der Schweizer Messenger-Anbieter Threema nicht als Fernmeldedienstleister einzustufen ist.



Proton wertet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als Erfolg für seine Bemühungen, die Privatsphäre seiner Kunden möglichst gut zu schützen. Gleichzeitig sagt das 2013 gegründete Genfer Unternehmen, das weltweit zu den bekanntesten Anbietern von sicheren Mailservices zählt, dass dies nur ein Zwischenschritt sei. "Wir erwarten, dass es in der Schweiz und auch im Ausland immer wieder Bemühungen geben wird, Tech-Unternehmen dazu zu zwingen, die Privatsphäre ihrer Kunden zu verletzen. Wir werde weiterhin immer wieder versuchen, dagegen vorzugehen, sowohl durch unsere Verschlüsselungstechnologie als auch indem wir vor Gericht gehen."

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