Vor knapp einem Jahr hat die Post als eines der ersten Schweizer Unternehmen ein Bug-Bounty-Programm gestartet. Bislang wurde es als privates Programm betrieben, Hacker konnten nur auf Einladung nach Schwachstellen suchen. Nun gibt die Post bekannt, das Programm zu öffnen: Jeder registrierte Hacker habe die Möglichkeit, über die
Bug-Bounty-Plattform von Yeswehack nach Schwachstellen beim Schweizer Unternehmen zu suchen.
Das Public-Bug-Bounty-Programm starte zunächst mit denjenigen Dienstleistungen, die bisher im
privaten Bug Bounty Programm getestet wurden, schreibt die Post. Dabei handelt es sich um das Kundenlogin der Post, den Postshop, die Post-App, den Bike-Sharing-Dienst Publibike sowie andere Onlinedienste wie unter anderem WebStamp, "Meine Sendungen" und der Bezahlservice "Billing Online". "Wir sind laufend daran, weitere Dienstleistungen in das private Bug-Bounty-Programm aufzunehmen und beabsichtigen, diese in Zukunft ebenfalls in das öffentliche Programm zu überführen", erklärt Post-CISO Marcel Zumbühl.
Für gefundene Schwachstellen bezahlt die Post Prämien von bis zu 10'000 Franken, wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht. "Seit Start des Programms haben wir bereits 500 Schwachstellen gefunden und rund 250'000 Franken an Belohnungen ausbezahlt", so Zumbühl.
Rechtlicher Rahmen muss geregelt werden
Ethisches Hacking erfreut sich in der Schweiz zunehmender Beliebtheit. Dazu benötigt es aber einen geregelten Rahmen, denn das Hacken von IT-Systemen gilt in der Schweiz als Straftat. Unternehmen können dazu eine Vulnerability Disclosure Policy publizieren: Regeln, nach denen White-Hat-Hacker Systeme untersuchen und Schwachstellen melden können. Falls Hacker Schwachstellen in digitalen Dienstleistung der Post entdecken, die nicht Teil des Bug-Bounty-Programms sind, können diese Schwachstellen über das Vulnerability-Disclosure-Programm gemeldet werden. Dafür gibt es aber keine Belohnungen. Auch beispielsweise die SBB haben ein solches Regelsystem publiziert. Im Nationalrat ist daneben ein Postulat hängig, das den Bundesrat beauftragt, Vulnerability Disclosure Guidelines für die Verwaltung und bundesnahe Betriebe zu prüfen.
Die Post schreibt weiter, man habe in Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der Hacker vor einer Strafverfolgung schützt. Dadurch sei ein Legal Safe Harbor entstanden, wobei Hacker in einem klar bestimmten Rahmen entkriminalisiert würden.