Quad9, Anbieter von sicheren DNS-Resolvern, verlegt den Hauptsitz von Kalifornien nach Zürich. In der Schweiz erhält die Non-Profit-Organisation Unterstützung von Switch und Packet Clearing House. Die Organisation arbeitet mit einem globalen Entwicklungsteam, das sich die Arbeit auch weiterhin per Fernzugriff teilen wird.
Das grosse Versprechen von Quad9 an User ist es, deren Privatsphäre zu garantieren. Im Gegensatz zu anderen Betreibern von DNS-Servern, die teilweise vom Verkauf von Nutzungsdaten an Dritte leben, sammle und speichere Quad9 keinerlei Daten über DNS-Anfragen der User. Quad9 wird durch Spenden finanziert, die Benützung von Quad9 als DNS-Resolver ist kostenlos.
Das zweite Versprechen ist eine hohe Sicherheit: Unabhängige Tests hätten gezeigt, dass Quad9 die Nutzer und Nutzerinnen in 97% aller Fälle davor bewahren könne, schädliche Websites anzusurfen. Dafür sammle Quad9 die Informationen zahlreicher Cyber-Threat-Analysten weltweit, zu denen auch Switch zählt, und erstelle daraus eine umfassende Datenbank für schädliche Domains.
Durch den Umzug in die Schweiz unterstelle man sich zudem jetzt dem Schweizer Recht bezüglich der Wahrung der Privatsphäre sowie der Schweizer Version der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und werde direkt durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) beaufsichtigt. Damit gelte nun für alle Quad9-Anwender weltweit das Schweizer Recht. Die meisten anderen DNS-Service-Provider haben dagegen ihren Sitz in den USA und unterstehen den US-Gesetzen.
Bakom-Entscheidungen machten den Umzug möglich
Dem Umzug in unser Land gingen eine langjährige Vorbereitungszeit und viele Gespräche mit den Behörden diverser Länder voraus, wie Bill Woodcock, der Vorsitzende des Quad9-Stiftungsrats, an einer Online-Pressekonferenz erklärte.
Dafür, dass die Wahl letztendlich auf die Schweiz als neuen Hauptstandort fiel, waren laut Woodcock zwei Entscheidungen des Bakom ausschlaggebend. Erstens wurde Quad9 nicht als Telco oder Internet Service Provider eingestuft und unterliegt damit nicht den Regeln des Bundesgesetzes für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf). Das bedeutet, dass Quad9 keine Verbindungsdaten sammeln und für eine bestimmte Zeit aufbewahren muss.
Zweitens muss Quad9 auch nicht in der Lage sein, seine Kunden, also die Nutzer und Nutzerinnen, zu identifizieren. Dies, so Woodcock, erlaube Quad9, seine Politik, keinerlei Nutzungsdaten aufzuzeichnen, auch weiter beizubehalten ‒ und dies gelte nicht nur für Infrastruktur in der Schweiz sondern auch für Server in anderen Ländern wie den USA.
Wie benutzt man Quad9?
Quad9 ist weltweit kostenlos verfügbar. Die Nutzer und Nutzerinnen können den DNS-Resolver ihres Rechners auf 9.9.9.9, 149.112.112.112 und 2620:FE::FE einstellen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie erweiterte Optionen findet man auf der
Webseite von Quad9.