EU-Datenschützer fordern ein Verbot von Gesichtserkennungs-Technologie

22. Juni 2021 um 13:02
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Weiterer Gegenwind für Gesichtserkennung und andere KI-gestützte biometrische Methoden zur Identifizierung oder Klassifizierung von Menschen.

Erst vor wenigen Tagen hat eine grosse internationale Koalition von Organisationen, die sich im Bereich Datenschutz und Privatsphäre betätigen, einen Aufruf zu einem globalen Verbot von biometrischen Systemen zur Erkennung von Individuen im öffentlichen Raum gemacht. Nun haben sich auch die beiden obersten Datenschutzorganisationen der EU in ähnlichem Sinne zu Wort gemeldet.
Am 21. Juni 2021 haben das European Data Protection Board (EDPB) und der European Data Protection Supervisor (EDPS) in einem gemeinsamen Statement ein Verbot für den Einsatz von KI-basierten Systemen zur Erkennung von menschlichen Eigenschaften in öffentlich zugänglichen Räumen gefordert. Dabei geht es insbesondere um Gesichtserkennungs-Technologien. Daneben sollten aber auch Systeme verboten werden, die beispielsweise Individuen anhand der Statur und ihrer Haltung erkennen. Daten von Fingerabdruck-oder Stimmerkennungs-Systemen oder Systemen, die andere biometrische Merkmale auswerten, sollten zumindest nicht geloggt werden.
Auch KI-Systeme, die das Geschlecht, die ethnische Zugehörigkeit oder die Emotionen von Menschen erkennen oder andere Klassifikationen vornehmen können, sollen verboten werden.
"Die Installation von biometrischen Identifikationssystemen, die Menschen an öffentlich zugänglichen Orten aus der Ferne erkennen können, bedeutet das Ende der Anonymität an diesen Orten", heisst es im gemeinsamen Statement. "Ein generelles Verbot für den Gebrauch von Gesichtserkennungs-Technologien an öffentlichen Orten ist der unumgängliche Ausgangspunkt, wenn wir unsere Freiheiten behalten wollen und um einen rechtlichen Rahmen für den KI-Einsatz zu kreieren, der den Menschen in den Mittelpunkt stellt."
Die EU-Kommission hat kürzlich ein KI-Gesetz entworfen, das Restriktionen für den Einsatz von Gesichtserkennung beinhaltet, aber kein generelles Verbot.
Der EDPS ist für die Einhaltung von Datenschutzgesetzen durch die EU-Behörden selbst zuständig. Das EDPB ist das Netzwerk, in dem die nationalen Datenschutzbehörden der EU-Länder zusammenarbeiten. Das Wort der beiden Organisationen ist zwar für die EU-Kommission, die ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten müsste, nicht bindend. Der Einfluss der beiden Organisationen auf die Kommission sei aber recht hoch, so die Einschätzung der Polit-Journalisten von 'Politico'.

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