Kontroverse um Schweizer Gerichtssoftware

27. Juni 2011 um 14:51
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Eine vom Bundesgericht entwickelte Open-Source-Software konkurrenziert bestehende Produkte privater Anbieter. Nun ist die Geschäftsprüfungskommission eingeschaltet worden.

Eine vom Bundesgericht entwickelte Open-Source-Software konkurrenziert bestehende Produkte privater Anbieter. Nun ist die Geschäftsprüfungskommission eingeschaltet worden.
Eins vorneweg: Es geht in diesem neuen Streit um Software für Gerichte im Grunde genommen überhaupt nicht um Open Source. Sondern darum, ob eine öffentliche Institution wie ein Gericht private Software-Anbieter direkt oder indirekt konkurrenzieren darf. Die 'SonntagsZeitung' hat gestern publik gemacht, dass das Bundesgericht mit seiner auf Open-Source-Technologie basierenden Gerichtssoftware Open Justitia bei diversen Kantonen vorstellig geworden sei. Mit "steuerlich subventionierten Dumpingpreisen" würde das Gericht private Konkurrenz aus dem Markt drängen, zitiert die Zeitung ungenannte "Softwarefirmen". FDP-Ständerat Hans Hess hat den Fall in die Geschäftsprüfungskommission gebracht, wie die 'SonntagsZeitung' berichtet. Diese soll den Fall eingehend prüfen.
Mit Steuergeldern quersubventioniert?
Gegen die Pläne des Bundesgerichts wehrt sich unter anderem der Berner Softwarehersteller Weblaw, denn dessen Produkt wird durch Open Justitia direkt konkurrenziert. Weblaw bietet im Wesentlichen eine interne Suchmaschine für Gerichte an, die es auch erlaubt, Urteile im Web zu publizieren.
In einem Statement gegenüber inside-it.ch schreibt Weblaw: "Wir sehen das Bestreben des Bundesgerichts, zu einem IT-Dienstleister zu werden, als höchst problematisch an. Das Bundesgericht besitzt für die wirtschaftliche Nebentätigkeit als IT-Dienstleister für kantonale Gerichte keine gesetzliche Legitimation." Ausserdem preise das Bundesgericht seine Lösung bei Präsentationen als besonders günstig an. Dies lege den Schluss nahe, dass die IT-Lösungen des Bundesgerichts aus Steuergeldern quersubventioniert sein könnten. Weiter heisst es im Statement von Weblaw: "Anstelle des Betriebs einer überdimensionierten und über Steuergelder finanzierte IT-Abteilung sollte vom Bundesgericht geprüft werden, ob die eigene singuläre Lösung (Eigenentwicklung) nicht durch am Markt bestehende Produkte ersetzt werden soll. Dies wäre nachhaltiger und kostengünstiger." Das Unternehmen fordert nun, dass sich das Bundesgericht als kommerzieller IT-Anbieter zurückziehe.
Es soll auch andere Software-Unternehmen, die Open Justitia kritisch betrachten. Doch namentlich erwähnt werden will niemand.
Fall vor Geschäftsprüfungskommission
Beim Bundesgericht betont man auf Anfrage, dass man nicht "im Markt aktiv" sei, sondern lediglich plane, eine voraussichtlich unter GPL Version 3 zu veröffentlichende Open-Source-Software möglichen Interessenten zur Verfügung zu stellen. Das Bundesgericht weist alle Vorwürfe zurück und betont, dass man keine gewerbliche Dienstleistung anbiete, sondern lediglich die eigene Software einem klar definierten Markt zur Verfügung stelle. Von Dumpingpreisen könne keine Rede sein, weil Open Justitia nichts koste.
Allerdings kostet die Integration und Implementierung der Software durchaus Geld. Der erste an Open Justitia interessierte IT-Dienstleister ist der Aargauer Softwarehersteller Delta Logic. Reto Frischknecht von Delta Logic betont auf Anfrage, dass man in die eigene Gerichtsverwaltungssoftware Tribuna sowohl die Suchlösung von Weblaw als auch jene von Open Justitia integrieren könne. "Man sollte mit dem Streit aufhören und den Kunden den Entscheid überlassen", meint Frischknecht. (Maurizio Minetti)

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