Nach Pilot: Schaff­hausen führt Procivis E-ID-Lösung ein

6. Juni 2018 um 11:18
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Nach einer rund viermonatigen Pilotphase mit der elektronischen Identitätslösung "Schaffhauser eID+" ziehen die Projektpartner laut einer Mitteilung positive Bilanz.

Nach einer rund viermonatigen Pilotphase mit der elektronischen Identitätslösung "Schaffhauser eID+" ziehen die Projektpartner laut einer Mitteilung positive Bilanz. Die Lösung wurde vom E-Gov-Spezialisten Procivis gemeinsam mit den Informatikdiensten von Kanton und Stadt Schaffhausen (KDS) entwickelt. Im Dezember 2017 begannen die Tests und nun wird die Lösung in den Regelbetrieb überführt.
Die eID+ ermöglicht es den Bewohnern des Kantons auf ihrem Smartphone eine E-ID einzurichten und die darin erfassten Daten vom Einwohneramt bestätigen lassen. Die so erstellte digitale Identität erlaube anschliessend den Zugriff auf verschiedene Behördendienstleistungen. Zudem können in der App Dokumente gespeichert werden.
Die Pilotphase wurde von der ZHAW mit einer Studie begleitet, um erwünschte Dienstleistungen zu ermitteln und die Benutzerfreundlichkeit des Systems zu überprüfen. Die über die eID+ verfügbaren Dienstleistungen sollen im laufenden Jahr ausgeweitet werden. Ausserdem soll sie auch in der Privatwirtschaft als Identifikationsmittel zum Einsatz kommen. Laut Procivis habe die KDS während des Pilotbetriebs entsprechende Anfragen von Unternehmen erhalten.
Für Procivis bedeutet die definitive Einführung der Schaffhauser eID+ den ersten regulären Einsatz der eigenen eID+-Technologie in der Schweiz. Insbesondere mit Blick auf den kürzlich vom Bundesrat verabschiedeten Entwurf zum E-ID-Gesetz sollen nun von Procivis und dem E-Government-Kernteam des Kantons weitere Erfahrungen gesammelt und Wissen aufgebaut werden.
Das E-ID-Gesetz sieht vor, dass eine elektronische Identität von privaten Anbietern, den sogenannten Identity Providern, herausgegeben wird. Die amtliche Überprüfung der Angaben soll von einer neu zu schaffenden Stelle beim Bundesamt für Polizei durchgeführt werden. Angesichts des technologischen Wandels und der Vielfalt möglicher technischer Lösungen wäre der Bund nicht in der Lage, die Träger der Identitätsangaben selbst zu entwickeln und herzustellen, begründete der Bundesrat die Arbeitsteilung. (kjo)

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