Patentbox: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Steuervorlage

21. März 2018 um 16:34
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Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Steuervorlage 17 verabschiedet.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Steuervorlage 17 verabschiedet. Die Botschaft entspreche den Eckwerten, die der Bundesrat am 31. Januar nach Gesprächen mit den wichtigsten Akteuren festgelegt habe. So sollen eine Patentbox obligatorisch für alle Kantone sowie zusätzliche Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf fakultativer Basis eingeführt werden. Im optimalen Fall kann das Parlament die SV17 in der Herbstsession verabschieden.
Der Bundesrat orientiert sich im Verordnungsentwurf an einem von der OECD definierten Standard. Dieser konkretisiert die Patente und vergleichbaren Rechte, die in der Patentbox privilegiert besteuert werden können.
Gemäss dem Standard kann dazu unter anderem urheberrechtlich geschützte Software gehören. Der Bundesrat lehnt es jedoch ab, Erträge daraus privilegiert zu besteuern. Als Grund gibt er unter anderem an, dass der Steuerverwaltung das Fachwissen fehlt, um den Urheberrechtsschutz zu prüfen und es dafür in der Schweiz kein Register gibt.
Software kann aber auch patentiert werden, sofern sie Teil einer Erfindung ist (computerimplementierte Erfindung). Die Erträge will der Bundesrat für die privilegierte Besteuerung zulassen. Im Ausland patentierte Software soll auch dann vom Steuerprivileg profitieren, wenn sie in der Schweiz nicht patentierbar wäre. Der Bundesrat macht dafür Praktikabilitätsgründe geltend.
Die OECD erlaubt weiter, Gewinne aus nicht patentgeschützten Erfindungen von KMU privilegiert zu besteuern. Grund dafür ist, dass es in gewissen Ländern sehr kostspielig und aufwendig ist, ein Patent zu beantragen, was KMU faktisch von der Patentbox ausschliesst.
Da Patente in der Schweiz aber vergleichsweise einfach und günstig zu haben sind, will der Bundesrat nicht patentierte KMU-Entwicklungen nicht in die Patentbox aufnehmen. Im Abstimmungskampf zur USR III war die Befürchtung laut geworden, dass die privilegierte Besteuerung von Gewinnen aus solchen Erträgen zu grossen Steuerausfällen führen könnte, da eine unbestimmte Anzahl von Entwicklungen davon profitieren würden. (sda/kjo)

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