Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justizdepartement (EJPD) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ein Leistungsschutzrecht zum Schutz von journalistischen Veröffentlichungen auszuarbeiten. Eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2022 präsentiert werden.
Immer mehr Werbegelder fliessen statt zu Schweizer Medienkonzernen zu grossen Tech-Konzernen wie Google oder Facebook. Das neue Gesetz soll vorsehen, dass die Verleger zukünftig für die Verbreitung ihrer Inhalte finanziell entschädigt werden. Der Bundesrat erachtet dies "grundsätzlich als berechtigt", wie er schreibt. Zudem sei es ihm auch wichtig, dass "kleinere Medienverlage sowie die Medienschaffenden profitieren sollen".
Die EU ist schon weiter
Noch im Jahr 2019 hatte das Parlament bei der
Revision des Urheberrechts auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Medienhäuser verzichtet. Unter anderem wollte man damals auch die Entwicklungen in der EU abwarten. Dort wurde dann vor über 2 Jahren eine solche
Regelung zum Schutz von journalistischen Veröffentlichungen eingeführt. Im nun veröffentlichten Bericht stellte der Bundesrat fest, "dass das Leistungsschutzrecht in der EU vermehrt dazu führen dürfte, dass die journalistischen Medien für ihre Leistungen tatsächlich abgegolten werden."
Am weitesten fortgeschritten ist die Umsetzung des Leistungsschutzrechts in Frankreich. Dort wurden unter dem Druck der Wettbewerbsbehörden bereits erste Vereinbarungen zwischen den grossen Internetplattformen und den Medien abgeschlossen. Und auch in
Deutschland werden die Medienhäuser bereits von den Tech-Giganten dafür bezahlt, dass sie ihre Inhalte auf deren News-Seiten verlinken.