SIK-AGB und Cloud-Beschaffung – die Diskussion ist eröffnet

23. November 2018 um 11:00
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Ein Artikel im Mitgliedermagazin von SwissICT kritisiert die AGBs der Schweizerischen Informatikkonferenz. Diese will sich dazu (noch) nicht äussern.

Ein Artikel im Mitgliedermagazin von SwissICT kritisiert die AGBs der Schweizerischen Informatikkonferenz. Diese will sich dazu (noch) nicht äussern.
Die AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der SIK (Schweizerischen Informatikkonferenz) seien nur für On-Premise-Angebote gemacht. Cloud-Lösungen würden darin nicht adressiert, kritisierte kürzlich Matthias Ebneter im Magazin des Branchenverbands SwissICT. Da die SIK-AGBs ohnehin gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, empfiehlt Ebneter einen pragmatischen Umgang mit den SIK-AGBs: Kantonale und kommunale Beschaffungsstellen sollten "in jedem Fall davon abzusehen, die SIK AGB als Eignungskriterium vorauszusetzen".
Ebneter leitet die Rechtsabteilung von SAP Schweiz und ist damit Partei. Er ist auch Mitglied der SwissICT-Rechtskommission und betont, sein Beitrag im Verbandsmagazin sei "ausschliesslich als seine persönliche Meinung" zu verstehen.
Er beruft sich in seinem "Plädoyer" unter anderem auf einen Vortrag an der diesjährigen Beschaffungskonferenz in Bern. In dem Vortrag sei "völlig zu Recht" ausgeführt worden, dass "es bei Cloud-Beschaffungen nicht sinnvoll (ist), die SIK AGB vorzugeben und AGB von Anbietern zu ignorieren", so Ebneter.
Ebneters Kritik: Microsoft, AWS, SAP und Co. hätten ein Problem, wenn sie die SIK-AGB nicht akzeptieren und stattdessen ihre eigenen vorschlagen. Dann schieden sie schon in der ersten Beschaffungsrunde aus oder könnten erst gar nicht offerieren, so der SAP-Mann. Das sei schade, weil die Behörden und letztlich der Steuerzahler nicht von etablierten Lösungen auf dem neusten Stand der Technik und Sicherheit profitieren können, macht Ebneter Werbung für die Angebote der Cloud-Riesen.
Das laute Schweigen der SIK
In der SIK organisieren sich Kantone und Gemeinde zum Thema Informatik. Die Muster-AGBs der Informatikkonferenz werden von vielen Behörden eingesetzt. Von der SIK wollte aktuell niemand Stellung zur Diskussion nehmen, man erklärte uns aber einige Hintergründe.
Tatsächlich sind spezifische Cloud-Lösungen in den zuletzt 2015 revidierten SIK-AGB noch nicht explizit angesprochen worden. Da aber grundsätzlich neben dem allgemeinen Teil, der den AGBs vorbehalten ist, für spezifische Ansprüche von der SIK entsprechende Vertragsvorlagen zur Verfügung stehen, kann die öffentliche Verwaltung heute sehr wohl schon Online-Services adressieren.
Zudem muss man wissen, dass die SIK-AGB etwa alle fünf Jahre angepasst werden. Also wird voraussichtlich 2020 eine überarbeitete Version vorliegen. Dass Cloud-Angebote darin angesprochen werden sollen, ist bei der SIK unumstritten. Entsprechende Arbeiten sollen im nächsten Jahr über die Bühne gehen. Über den Stand der Dinge verspricht die SIK bereits zum Ende des ersten Quartals 2019 zu informieren. Die Herausforderung, Cloud-Angebote in den AGB zu berücksichtigen, besteht darin, die Gemeinsamkeiten von SaaS, IaaS und PaaS zu definieren, um diese dann in den allgemeinen Teil der SIK-AGB festzulegen. Alles Spezielle soll weiterhin den Vertragsvorlagen vorbehalten bleiben.
Der langfristig angelegte AGB-Anpassungsrhythmus wird übrigens damit erklärt, dass man so Rücksicht auf die technischen Entwicklung nehmen kann, ohne jedoch auf jeden Hype reagieren zu müssen.
Zudem weisen die SIK-AGB einige besondere Eigenschaften auf. Adressiert werden mit ihnen Praktiker, weshalb sie relativ kurz, verständlich und entsprechend einfach konzipiert sind. Damit soll unter anderem den Gemeinden, Städten und Kantonen erspart werden, bei jeder Beschaffung Juristen hinzuziehen zu müssen.
Davon reden SAP und Co. nicht
Indirekt ist damit ein (zentraler) Punkt angesprochen, der im "Plädoyer" des SAP-Manns keine Rolle spielte. Hinter den AGB der grossen Konzerne stehen ganz Juristenscharen. Zudem sind sie aufgrund ihres Umfangs und ihrer Komplexität für Laien nur schwer zu durchschauen. Bestehende Widersprüche zwischen internationalem und Schweizer Recht machen es nicht einfach, beispielweise rasch zu klären, welches Recht nur schon in Sachen Datenhaltung und Datensicherheit gilt.
Nicht aus den Augen verlieren darf man in der Diskussion um die SIK-ABG, dass Industrie und öffentliche Verwaltung ihre Beschaffungen in sehr unterschiedlichen Zeithorizonten abwickeln. Während die Industrie relativ schnell agiert, sind Städte, Gemeinden und Kantonen in der Regel in einen längeren politischen Prozess eingebunden. (Volker Richert)

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