Staatsanwälte beantragen Haftbefehl gegen Samsung-Erben

4. Juni 2020 um 12:10
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Es geht um vertiefte Untersuchungen des Verdachts des Bilanzbetrugs und einer umstrittenen Fusion. Update: Gericht lehnt den Haftbefehl ab.

Südkoreanische Staatsanwälte haben mitgeteilt, dass sie einen Haftbefehl gegen den Samsung-Erben, Jay Y. Lee, und zwei weitere ehemalige Führungskräfte des Unternehmens beantragt haben. Darunter befindet sich auch Choi Gee-sung, der ehemalige CEO von Samsung Electronics. Dies berichtet die südkoreanische Nachrichtenagentur 'Yonhap'.
Es geht dabei um eine Untersuchung eines umstrittenen Zusammenschlusses zweier Konzerneinheiten und eines mutmasslichen Bilanzbetrugs, der angeblich darauf abzielte, Lees Kontrolle über das Samsung-Konglomerat zu zementieren.
Laut 'Yonhap' wurde Lee im Mai zweimal von der Staatsanwaltschaft zur Befragung vorgeladen. Er habe die Anklagepunkte bestritten. Das Zentrale Bezirksgericht von Seoul werde den Antrag der Anklage am 8. Juni überprüfen, um zu entscheiden, ob die Haftbefehle ausgestellt werden sollen, heisst es weiter.
In einer Erklärung haben Lees Anwälte "tiefes Bedauern" über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zum Ausdruck gebracht und angefügt, dass er voll und ganz mit den Ermittlungen kooperiert habe, so die Nachrichtenagentur.
Laut den Staatsanwälten ist der Wert von Cheil Industries, einem Anbieter von Textilien, chemischen und elektronischen Materialien, vor seiner Fusion im Jahr 2015 mit Samsung C&T, der De-facto-Holdinggesellschaft des Samsung-Konzerns, absichtlich überhöht worden, um einen günstigen Tarif für den Erben zu erzielen. Dieser war damals der grösste Aktionär von Cheil Industries. Die Fusion habe Lee zum grössten Aktionär der De-facto-Holdinggesellschaft von Samsung gemacht und so den Weg als Nachfolger seines kranken Vaters geebnet.
Lee musste sich bereits vor Gericht verantworten. Er wurde 2017 der Korruption für schuldig befunden und für etwa ein Jahr inhaftiert. Nachdem seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden war, wurde er 2018 freigelassen. 

Update (9.6.2020):

Ein Gericht in Seoul weigerte sich, den Haftbefehl zu erlassen. Das Zentrale Bezirksgericht habe den Antrag mit der Begründung abgelehnt, es gebe keine ausreichenden Gründe für die Inhaftierung von Lee, schreibt die Nachrichtenagentur 'Yonap'. Auch für die beiden weiteren Männer wurde kein Haftbefehl ausgesprochen. 
Über mögliche Delikte Lees bei der Fusion solle in einem Prozess entschieden werden, so das Gericht. Lee nahm an der Anhörung teil, die nach Angaben von 'Yonhap' rund neun Stunden dauerte.

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