US-Huawei-Bann trifft auch die ETH

30. Januar 2020 um 13:24
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Huawei ist ein wichtiger Geldgeber der ETH. Trotzdem sind die Mitarbeitenden aufgefordert, die US-Regulierungen zu befolgen.

Seit Juni 2019 werden von Huawei finanzierte Forschungen an der ETH Zürich laut einem Bericht keine Patentrechte mehr auf Erfindungen zugestanden. Zudem existiere eine Regel, laut der ETH-Forscher bei Projekten mit Beteiligung einer US-Firma kein Wort mit Huawei-Angestellten mehr reden und keine Kooperationen mehr eingehen dürfen. Das ist einem ausführlichen Bericht der 'Republik' zu entnehmen.
Die Massnahmen treffen einen der wichtigsten ETH-Förderer. Denn Huawei habe in den letzten drei Jahren für 12 Forschungsprojekte 5,5 Millionen Franken in die Fachbereiche Informatik, Elektrotechnik und Maschinenbau investiert. Google sei in derselben Zeit auf 3,5 Millionen Franken gekommen. In solchen Projekten könnten sich Geldgeber – sofern die ETH zustimme – die Patent- und Nutzungsrechte sichern, die daraus hervorgehen.
Die Bedeutung von Huawei für die ETH lasse sich aber auch an den Geldern ablesen, die ohne Bedingungen gespendet worden sind. Dem Bericht zufolge hat der chinesische Anbieter seit 2016 hierfür 7 Millionen Franken an verschiedene Lehrstühle vergeben. Das sei mehr gewesen als die Donationen von ABB, Credit Suisse und Lafarge-Holcim zusammen und habe auch die Geldspritze von Google übertroffen, die sich in dieser Zeit auf rund 2 Millionen Franken belaufen habe.

ETH hält sich an US-Vorgaben

Der Bericht zitiert aus internen ETH-Anweisungen, die den Umgang des Hochschulpersonals mit Huawei regeln, nachdem die USA Huawei auf die schwarze Liste gesetzt hatte. In dem Papier vom letzten Sommer heisst es, die US-Regierung "verpflichtet uns, die Regulierungen zu befolgen, sobald Gegenstände aus US-Herkunft wie etwa US-Technologie, US-Software oder US-Güter in unserer Forschung verwendet werden, die einen Bezug zu einer Huawei-Unternehmenseinheit aufweist".
Weiter schreibt die ETH, "jegliche Lieferung und jeglicher Austausch von Gegenständen (Technologie, Software und Güter) mit US-Herkunft an ein Huawei-Unternehmen in jeglichen Ländern erfordert die vorherige Zustimmung der US-Regierung". Zudem hat laut 'Republik' die ETH-Exportkontrollfachstelle inzwischen darauf hingewiesen, dass eine "neu entstandene Technologie, die auf US-Technologie basiert, gemäss den US-Exportkontrollvorschriften weiterhin als aus den USA stammend gilt, wenn der Anteil der US-Technologie 25 Prozent des Marktwerts der neuen Technologie übersteigt".

US-Exportkontrollen behindern freien Austausch von Ideen und Wissen

In der Weisung vom Juni 2019 wird ausserdem darauf hingewiesen, dass Huawei keinerlei US-Technologie zur Verfügung zu stellen sei, "weder per Telefon, per E-Mail noch über jegliche andere Kommunikationsform". Der Technologietransfer solle auf Forschungstechnologie beschränkt werden, die ausschliesslich an der ETH Zürich ohne Unterstützung von US-Technologie entwickelt wurde. "Verwenden Sie in Ihren Interaktionen mit Huawei keinerlei Dienstleistungen von US-Firmen oder Firmen, die US-Firmen gehören und als US-Personen identifiziert werden."
Und diese Regeln sollen auch unabhängig davon gelten, ob im Rahmen eines vertraglich regulierten Projekts oder informell mit Huawei interagiert werde.
Wie streng das Sprechverbot tatsächlich ausgelegt wird, lasse sich von aussen nicht nachvollziehen, heisst es bei der 'Republik' weiter. Doch das Grundproblem bleibe, denn in gewissen ETH-Departementen werde fast jedes Forschungsprojekt automatisch zu einer "amerikanischen Technologie". Laut einem Experten bedeute die Verwendung von US-Technologie in Zürich, dass die ETH nicht frei und auf Augenhöhe mit chinesischen Geldgebern wie Huawei verhandeln könne: "Die US-Regierung sitzt gewissermassen immer mit am Verhandlungstisch."
Folge man dieser Einschätzung, "so behindern die US-Exportkontrollen damit das oberste akademische Prinzip: den freien Austausch von Ideen und Wissen", wird denn auch resümiert.
Daran ändere auch nichts, wenn in Bern das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) festhalte, hierzulande seien die Exportkontrollen der USA weder rechtsgültig noch habe die Schweiz Massnahmen in diese Richtung erlassen. Laut Seco entscheidet die ETH autonom über die Verwendung von Drittmitteln.

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