Wegen Insieme: Bundesrat gibt der Finanzkontrolle mehr Kompetenzen

16. August 2017 um 14:41
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Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kann besser über Prüfungen informieren und ihr Direktor erhält mehr Kompetenzen.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kann besser über Prüfungen informieren und ihr Direktor erhält mehr Kompetenzen. Der Bundesrat hat das entsprechend geänderte Finanzkontrollgesetz auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.
Nimmt die EFK Prüfungen vor, sollen die Ergebnisse in der Bundesverwaltung und in den zuständigen Kommissionen des Parlaments vermehrt Beachtung finden. Neu ist die Zusammenarbeit der Finanzkontrolle mit den Geschäftsprüfungskommissionen ausdrücklich vorgesehen.
Ausserdem kann der Direktor der EFK neu über die Herausgabe von Akten und die Einvernahme der Mitarbeitenden in einem gerichtlichen Verfahren befinden.
Weisungs- oder Sanktionsmöglichkeiten hat die EFK aber nach wie vor keine. Ihre Prüfberichte beinhalten Empfehlungen.
Das Parlament hat die Vorlage in der Frühjahrssession verabschiedet.
Auslöser der Vorlage war das gescheiterte Informatik-Projekt "Insieme" und der Bericht zu diesem Debakel. Das Projekt musste 2012 abgebrochen werden. Die Kosten beliefen sich auf 116 Millionen Franken. In ihrer Untersuchung stellten die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen fest, dass vor allem mangelnde Führung und Aufsicht zum Scheitern des Projekts geführt hatten.
Das Nachfolge-Projekt von Insieme heisst Fiscal-IT, wird basierend auf dem SAFe-Framework entwickelt geführt. (mag / sda)

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