Rechtliche Grundlage für Kommando Cyber wird noch Jahre fehlen

23. März 2023 um 07:28
letzte Aktualisierung: 13. April 2023 um 10:01
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Foto: Simon Infanger / Unsplash

Die Aufgabenteilung zwischen Kommando Cyber, Bundesamt für Informatik, Armeestab und VBS ist noch nicht festgelegt. Auch die nötige Verordnung fehlt noch. Das ist einem aktuellen Bericht der Finanzkontrolle zu entnehmen.

Die Führungsunterstützungsbasis der Armee (FUB) wird aufgelöst und gesplittet. Ein Teil der Mitarbeitenden wechselt ins zivile Bundesamt für Informatik (BIT), der andere ins militärische Kommando Cyber, das sich im Aufbau befindet. Mit diesen Arbeiten wurde bereits 2019 begonnen und sie werden voraussichtlich bis Ende 2026 andauern, wie aus dem aktuellen Bericht "Prüfung der IKT-Governance" der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) hervorgeht.
Das neue Kommando Cyber wird zum 1. Januar 2024 den Status eines Amtes erhalten und das FUB definitiv ablösen, wie die EFK weiter schreibt.

Rechtliche Grundlage fehlt noch

Bis das Kommando Cyber produktiv ist, muss aber zunächst noch der rechtliche Rahmen geschaffen werden – und das kann noch länger dauern. Die sogenannte Gruppe V, welcher der Chef der Armee vorsteht und welche die militärischen Ämter des VBS zusammenfasst, ist derzeit damit beschäftigt, ihre Anforderungen für Beschaffung, Weiterentwicklung und Betrieb von IT-Systemen zu definieren.
Wie dem EFK-Bereicht weiter zu entnehmen ist, werden die Anforderungen der Gruppe V "in einem Rechtsetzungsprojekt” der Armeeinformatikverordnung (AInfV) erarbeitet. Diese soll bis 2025 stehen und die "Grundlage für die Betriebsaufnahme der neuen einsatzkritischen IKT-Leistungen des Kommando Cyber" bilden.

Zweite "Informatik-Verordnung" fürs VBS

Die AInfV ist die zweite gesetzliche Grundlage, die den Einsatz von Informatikmitteln regelt. Schon heute muss sich das VBS an die zivile Verordnung über die digitale Transformation (VDTI) halten. Laut dem Bericht analysiert das Kommando Cyber aktuell, wo Abweichungen von der VDTI nötig sind. Die EFK schreibt dazu: "Erst wenn die einsatzkritischen IKT-Leistungen mit der neuen AInfV geregelt sind, werden sie aus den zivilen Vorgaben wie der VDTI entlassen."
Die Finanzkontrolle kritisiert, dass die Steuerung und Kontrolle der Informatik komplizierter werden könnte, wenn in einem Amt mehrere Governance-Regelungen gelten. Das VBS müsse darauf achten, dass für alle nachvollziehbar ist, welche Verordnung wann anzuwenden sei.

Kommando Cyber auch für zivile Ämter zuständig

Bemerkenswert ist, dass das Kommando Cyber laut EFK auch weiterhin Leistungserbringer für Ämter ausserhalb der Gruppe V und des VBS sein soll. Konkret schreibt die Finanzkontrolle: "Die künftige Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren FUB, BIT, dem Kommando Cyber als Leistungserbringer und dem Armeestab, dem GS-VBS sowie den Leistungsbezügern ist noch nicht festgelegt."
Die EFK kommentiert, dass die Armeeinformatikverordnung spätestens Mitte 2026 stehen muss. Vorher habe das Kommando Cyber keine rechtliche Grundlage für die produktive Betriebsaufnahme.
Das VBS wehrt sich gegen diese Darstellung. Lorenz Frischknecht, stellvetretender Kommunikationschef, schreibt dazu: "Dem Kommando Cyber werden die rechtlichen Grundlagen nicht fehlen. Wir haben einerseits die Revision des Militärgesetzes als gesetzliche Grundlage. Andererseits gilt auf Stufe Verordnung nach wie vor die VDTI, bis mit der AInV die einsatzkritischen Systeme aus dem Gültigkeitsbereich der VDTI quasi herausgelöst und neu über die AInV geregelt werden."
Update: 18.15 Uhr: Stellungnahme VBS eingefügt. Update 13. April: Konkretisierung der rechtlichen Grundlage (produktive Betriebsaufnahme) eingefügt.

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