Der deutsche Softwarekonzern SAP hat mit Zusagen eine drohende EU-Strafe wegen möglicher Wettbewerbsverstösse abgewendet. Das teilt die EU-Kommission mit. Sie hatte wegen des Verdachts, der Softwarehersteller könnte den Wettbewerb bei Support- und Wartungsdienstleistungen verzerrt haben, im
September ein Verfahren eröffnet.
In einer vorläufigen Bewertung des Falls hatte die Kommission dargelegt, wieso sie bei diesen Dienstleistungen Wettbewerbsverstösse vermutet. Demnach verlange der Konzern von seinen Kunden, die Software nur von SAP warten zu lassen.
Zudem müssten Kunden für alle Softwarelösungen von SAP dieselbe Art von Wartungs- und Supportleistungen zu denselben Preisbedingungen wählen. Dies könne sie daran hindern, die Dienstleistungen verschiedener Anbieter zu unterschiedlichen Preis- und Supportniveaus zu kombinieren, obwohl dies für sie günstiger wäre.
Kündigungsbedingungen kritisiert
Auch warf die EU-Kommission SAP vor, dass Kunden Support- und Wartungsleistungen für ungenutzte Softwarelizenzen nicht kündigen könnten. Sie müssten also für ungewünschte Leistungen weiter zahlen. Kunden, die nach einer Auszeit wieder Dienstleistungen von SAP abonnieren, müssten ausserdem eine Wiederaufnahmegebühr und Nachzahlungen leisten, heisst es weiter. Brüssel verdächtigte das Unternehmen daher, seine Kunden auszubeuten.
SAP hat sich der Kommission zufolge nun unter anderem dazu verpflichtet, der Kundschaft zu ermöglichen, für verschiedene Teile der SAP-Landschaft unterschiedliche Anbieter von Support- und Wartungsleistungen zu wählen. Sie müssen demnach auch ihre Lizenzen und die entsprechenden Support- und Wartungsgebühren kündigen können, wenn sie beispielsweise insolvent gehen oder eine Implementierung scheitert und SAP dafür verantwortlich ist.
"Im konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission hat SAP nun eine Reihe von Anpassungen zugesagt, die Flexibilität, Planbarkeit und Transparenz weiter verbessern sollen", teilte das Unternehmen nun mit. "Die aktualisierten Richtlinien gelten weltweit für bestehende und künftige Kunden der On-Premises-Produkte von SAP."
Für zehn Jahre verpflichtet
Die EU-Kommission hat diese und weitere Verpflichtungszusagen angenommen. SAP muss sie nach Angaben der Behörde nun weltweit für zehn Jahre einhalten. Sollte SAP dagegen verstossen, könnte die EU-Kommission eine Geldbusse von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes verhängen oder ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 5% des Tagesumsatzes für jeden Tag der Nichteinhaltung.
SAP hatte die Vorwürfe im September zurückgewiesen. "SAP ist der Ansicht, dass die eigenen Richtlinien und Massnahmen vollständig mit den Wettbewerbsregeln im Einklang stehen", teilte das Unternehmen mit. "Wir nehmen die Bedenken der Kommission jedoch ernst und arbeiten eng mit ihr zusammen, um eine Lösung zu finden."