Sie werfen dem Verwaltungsrat im Zusammenhang mit der für den 18. April terminierten ausserordentlichen Generalversammlung vor, dass er fadenscheinige und rechtlich unbegründete Argumente vorbringe, um die Konstituierung der Gruppe und das Eigentum der Gründeraktionäre an ihren Aktien in Frage zu stellen. Vor diesem Hintergrund hätten sie keine andere Wahl, als die Gruppe aufzulösen.
Zermürbenden Rechtsstreit verhindern
Mit der Auflösung solle ein langwieriger, zermürbender und teurer Rechtsstreit vermieden werden. Auch wolle man den Weg für eine reibungslose Generalversammlung freimachen, die den Willen der Aktionäre angemessen spiegle und den dringend notwendigen Wechsel im Verwaltungsrat herbeiführe, heisst es in der Mitteilung.
An der ausserordentlichen Generalversammlung wollen die Gründer den gesamten Verwaltungsrat mit Ausnahme des bisherigen Verwaltungsrats Daniel von Stockar austauschen. Dieser soll zum Verwaltungsratspräsidenten gewählt werden.
Wie die Gründeraktionäre weiter schreiben, behalten sie sich ausdrücklich rechtliche Schritte gegen den derzeitigen Verwaltungsrat und einzelne Mitglieder vor.
Inzwischen hat sich Softwareone zur Erklärung der Unternehmensgründer geäussert. Man begrüsse die von der Aktionärsgruppe und Bain Capital geschaffene Transparenz und die Erklärung von Bain Capital, dass keine Aussicht auf eine Transaktion bestehe. Dadurch könnten die Aktionärinnen und Aktionäre an der kommenden Generalversammlung die anstehenden Entscheide unter Einbezug dieser klärenden Umstände und der Tatsache fällen , dass ein Kaufangebot für Softwareone in naher Zukunft tatsächlich unwahrscheinlich sei.
Update 5. März: Letzter Abschnitt mit Stellungnahme von Softwareone hinzugefügt.