Anders als bei Internetanbietern gilt für Hosting- und Cloud-Anbieter das Fernmeldegesetz nicht. Entsprechend bestehen keine Vorgaben zur Cybersicherheit und keine Rechtsgrundlagen dafür, diese Akteure zu Massnahmen gegen den Missbrauch ihrer Dienstleistungen zu verpflichten. Dies will die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) ändern.
Sie hat eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragen soll, entsprechende gesetzliche Grundlagen auszuarbeiten. Denn Hosting- und Cloud-Anbieter würden für Cyberangriffe genutzt, heisst es in der Motion. Da sie essenzielle Infrastrukturen für die digitale Kommunikation und Datenspeicherung bereitstellen, würden sie bei der Bewältigung von Cyberbedrohungen eine zentrale Rolle spielen.
Während Internetanbieter die grundlegende Konnektivität sicherstellen, verwalten Hosting- und Cloud-Anbieter die Plattformen und Dienste, auf denen ein Grossteil der digitalen Aktivitäten stattfindet. Allerdings liege eine Ungleichbehandlung vor, die sich nicht durch fernmeldetechnische Unterschiede bei den angebotenen Services begründen lasse, schliesst die Kommission.